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Landratsamt am Freitag, 10. Mai, geschlossen

Das Landratsamt Heilbronn ist wegen umfassender IT-Wartungsarbeiten am Freitag 10. Mai, geschlossen. Zusätzlich ist ab Mittwoch 8. Mai, 17 Uhr, bis Sonntag 12. Mai, das Landratsamt weder per Telefon, Fax oder E-Mail zu erreichen.

Davon betroffen sind alle Ämter in der Lerchenstraße, Kaiserstraße und Karlstraße, sowie die Straßenmeistereien. 

E-Mails, die während der Wartungsarbeiten an das Landratsamt gesendet werden, werden zugestellt, können jedoch erst am Montag, 13. Mai, gelesen werden. 

Für dringende Notfälle in lebenswichtigen Bereichen sind nachfolgend Notfallkontakte aufgelistet, bitte rufen Sie diese nur in Notfällen an.

  • Gesundheitsamt: 07131 19222
  • Amtstierarzt Veterinäramt: 07131 104 9 (Lagezentrum des Polizeipräsidiums Heilbronn)
  • Jugendamt: 07131 104 9 (Lagezentrum des Polizeipräsidiums Heilbronn)

Alle dort nicht aufgeführten Ämter und Bereiche sind in der genannten Zeit nicht erreichbar.

Die Online-Dienstleistungen des Landratsamtes Heilbronn sowie die Möglichkeit zur Online-Terminbuchung stehen während der Wartung weiterhin zur Verfügung.  

Ab Montag, 13. Mai, ist das Landratsamt wieder zu den gewöhnlichen Sprechzeiten erreichbar.

24.07.2023 Landkreis fördert Stecker-Solargeräte mit 100 Euro

Ab Dienstag, 1. August 2023
Ein Stecker auf einer Solarplatte
Quelle: Robert Poorten - stock.adobe.com

Um den Einsatz erneuerbarer Energien verstärkt im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zu verankern, fördert der Landkreis Heilbronn ab 1. August Stecker-Solargeräte mit 100 Euro pro Antragsteller. Insgesamt steht ein Gesamtfördervolumen von 100.000 Euro für 1000 Anträge zur Verfügung. Den Beschluss hat der Kreistag heute, 24. Juli 2023, in seiner Sitzung in Roigheim gefasst.

„Mit dieser Förderung will der Landkreis Heilbronn verstärkt für das Thema Photovoltaik werben und alle Bürgerinnen und Bürgern – sowohl Hauseigentümer als auch Mieterinnen und Mieter – dabei unterstützen, einen Teil ihrer Stromversorgung auf erneuerbare Energie umzustellen“, sagt Landrat Norbert Heuser. Damit wolle der Landkreis einen weiteren lokalen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen leisten.

Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen, insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter oder Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus bzw. eines Einfamilienhauses innerhalb des Landkreises Heilbronn.

Gefördert wird die Installation von Stecker-Solargeräten – auch Balkon-Photovoltaik oder Plug-In-Photovoltaik genannt –, wenn sie ausschließlich privat genutzt und nach dem 1. August 2023 beschafft wird.

Zudem muss die Anlage allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Gemäß der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg werden darunter derzeit Solarmodule mit einer Leistung von bis zu 600 Watt und einem Wechselrichter verstanden, die an einen Stromkreis angeschlossen werden. Mit Blick auf eine gesetzliche Anpassung, die voraussichtlich in den kommenden Monaten erfolgen wird, können aber auch schon jetzt 800-Watt-Anlagen installiert werden, wenn diese bis zur Gesetzesnovelle nachweislich auf 600 Watt gedrosselt werden können.

Die Förderung muss online unter www.landkreis-heilbronn.de/foerderung-stecker-solargeraete beantragt werden. Einzureichen sind die Rechnung des Stecker-Solargeräts sowie der Anmeldenachweis beim örtlichen Netzbetreiber. Der Förderantrag kann nach Inbetriebnahme des Solargeräts gestellt werden, allerdings erlischt der Anspruch auf Förderung sechs Monate nach Inbetriebnahme.