Um den Einsatz erneuerbarer Energien verstärkt im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zu verankern, fördert der Landkreis Heilbronn ab 1. August 2023 Stecker-Solargeräte mit 100 Euro pro Antragsteller. Insgesamt steht ein Gesamtfördervolumen von 100.000 Euro für 1000 Anträge zur Verfügung.
Mit dieser Förderung will der Landkreis Heilbronn verstärkt für das Thema Photovoltaik werben und alle Bürgerinnen und Bürgern – sowohl Hauseigentümer als auch Mieterinnen und Mieter – dabei unterstützen, einen Teil ihrer Stromversorgung auf erneuerbare Energie umzustellen. Damit will der Landkreis einen weiteren lokalen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen leisten.
Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen, insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter oder Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus bzw. eines Einfamilienhauses innerhalb des Landkreises Heilbronn.
Gefördert wird die Installation von Stecker-Solargeräten – auch Balkon-Photovoltaik oder Plug-In-Photovoltaik genannt –, wenn sie ausschließlich privat genutzt und nach dem 1. August 2023 beschafft wird.
Zudem muss die Anlage allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Gemäß der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg werden darunter derzeit Solarmodule mit einer Leistung von bis zu 800 Watt und einem Wechselrichter verstanden, die an einen Stromkreis angeschlossen werden.
Einzureichen sind die Rechnung des Stecker-Solargeräts sowie die Registrierungsbestätigung beim Marktstammdatenregister (MaStr). Der Förderantrag kann nach Inbetriebnahme des Solargeräts gestellt werden, allerdings erlischt der Anspruch auf Förderung sechs Monate nach Inbetriebnahme.
Förderanträge können ab Dienstag, 1. August 2023, hier gestellt werden.