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Fahrgastbeförderung erstmalig beantragen

Für das Führen von Taxen, Mietwagen, Krankenwagen, Pkw im Linienverkehr, bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienreisen ist zusätzlich zur regulären Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz im Landkreis Heilbronn. Falls Sie im Stadtkreis Heilbronn wohnen, ist die Führerscheinstelle der Stadt Heilbronn für Sie zuständig (siehe Link unten).
  • Sie haben das 21. Lebensjahr vollendet (19. Lebensjahr bei Krankenwagen)
  • Zwei Jahre Vorbesitz der Klasse B
  • Nationaler EU-Kartenführerschein
    Falls Sie noch einen alten deutschen Führerschein (grau/rosa) besitzen, müssen Sie diesen zuerst in den neuen Kartenführerschein umtauschen.

Antragstellung:
Bei erstmaliger Antragstellung reichen Sie den Antrag persönlich bei dem zuständigen Bürgermeisteramt oder der Führerscheinstelle ein.

  • Gültigen Reisepass oder Personalausweis
  • Kartenführerschein
  • Nachweis über eine ärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnisverordnung im Original (nicht älter als ein Jahr)
  • Nachweis über eine augenärztliche Untersuchung nach § 12 Abs. 6 i. V. m. Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnisverordnung im Original (nicht älter als zwei Jahre)
  • Verkehrspsychologische Untersuchung (Leistungstest) nach Anlage 5 Nr. 2 FeV im Original (nicht älter als ein Jahr)
  • Behördliches Führungszeugnis (Belegart "O"). Dies darf nicht älter als sechs Monate sein und muss beim zuständigen Bürgermeisteramt beantragt werden.
  • Für Krankenwagen zusätzlich: Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe im Original
  • Für Taxi zusätzlich: Nachweis der Ortskenntnis im Original ("Ortskundeprüfung")
    Wenn Sie im Landkreis Heilbronn Fahrgäste mit Taxen befördern wollen, ist der TÜV Süd Heilbronn für die Abnahme der Ortskundeprüfung zuständig. Für den Stadtkreis Heilbronn ist die Führerscheinstelle der Stadt Heilbronn zuständig.
    Sobald Sie uns die notwendigen Unterlagen vorgelegt haben, werden Sie nach erfolgter Prüfung von uns schriftlich benachrichtigt, damit Sie einen Termin zur Ortskundeprüfung vereinbaren können.

Sonstige Hinweise:
Die Fahrerlaubnis für Fahrgastbeförderung wird nur befristet für maximal 5 Jahre erteilt.

Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung online beantragen

Für den Antrag „Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen“ steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Voraussetzung für alle Online-Anträge ist ein Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg, das Sie sich nach dem Start eines Antrags unkompliziert anlegen können.

Zum Online-Antrag