Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz im Landkreis Heilbronn. Falls Sie im Stadtkreis Heilbronn wohnen, ist die Führerscheinstelle der Stadt Heilbronn für Sie zuständig (siehe Link unten).
- Sie haben das 21. Lebensjahr vollendet (19. Lebensjahr bei Krankenwagen)
- Zwei Jahre Vorbesitz der Klasse B
- Nationaler EU-Kartenführerschein
Falls Sie noch einen alten deutschen Führerschein (grau/rosa) besitzen, müssen Sie diesen zuerst in den neuen Kartenführerschein umtauschen.
Antragstellung:
Bei erstmaliger Antragstellung reichen Sie den Antrag persönlich bei dem zuständigen Bürgermeisteramt oder der Führerscheinstelle ein.