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Internationaler Führerschein

Voraussetzung
Sie begründen Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Heilbronn. Wenn Sie im Stadtkreis Heilbronn wohnhaft sind, ist die Führerscheinstelle der Stadt Heilbronn für Sie zuständig. Außerdem müssen Sie bereits im Besitz eines gültigen Kartenführerscheins sein. 

Antragstellung
Sollten Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Umtausch stellen. Innerhalb dieses Antrags besteht die Möglichkeit die Beantragung eines Internationalen Führerscheins anzukreuzen.

Ansonsten übersenden Sie uns bitte postalisch einen formlosen Antrag, in welchem Sie die Erteilung eines Internationalen Führerscheins anfordern. Fügen Sie Ihrem Antrag bitte eine Kopie Ihres Führerscheins, eine Kopie Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses sowie ein biometrisches Lichtbild hinzu. Der Internationale Führerschein wird Ihnen auf dem Postweg zugestellt. 

Sollten Sie den Internationalen Führerschein binnen weniger Tage benötigen, vereinbaren Sie bitte über unsere Homepage einen Termin. Dadurch ist es möglich Ihnen den Internationalen Führerschein direkt nach der persönlichen Vorsprache auszuhändigen.

Alternativ können Sie sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die bevollmächtigte Person benötigt eine schriftliche Vollmacht, die oben aufgeführten Unterlagen sowie Ihren Pass oder Personalausweis und muss sich selbst durch einen Ausweis legitimieren können.

Hinweise
Für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins fällt derzeit eine Gebühr in Höhe von 14,80 Euro an.  Die Gültigkeit ist auf 3 Jahre befristet (spezieller Internationaler Führerschein für bestimmte Länder 1 Jahr). Nach Ablauf ist eine Neuausstellung erforderlich. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Der Internationale Führerschein wird zusätzlich zum nationalen Führerschein ausgestellt. Er ist eine Übersetzung der nationalen Klassen in internationale Standards. In der Regel wird der Internationale Führerschein nur in nichteuropäischen Ländern benötigt. Über die Notwendigkeit des Internationalen Führerscheins in den einzelnen Ländern informieren Sie die Auslandsvertretungen oder die Automobilklubs.
Der Internationale Führerschein berechtigt nicht zum Fahren von Kraftfahrzeugen im Inland. Wird ein Fahrverbot verhängt, ist für die Dauer des Fahrverbots auch der Internationale Führerschein vorzulegen.