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Umschreibung eines Fahrzeuges

Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes oder Wechsel des Halters innerhalb des Landkreises Heilbronn müssen die Fahrzeugdokumente aktualisiert werden.

Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes in den Landkreis Heilbronn kann der Halter zwischen der Zuteilung eines neuen Kennzeichens und der Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens wählen. Bei beiden Varianten muss der Halter jedoch unter Vorlage der notwendigen Unterlagen bei der Zulassungsstelle des aktuellen Wohnorts des Halters den jeweiligen Antrag stellen.

Es kann auch das Kennzeichen eines außerhalb des Landkreises Heilbronn erworbenen Fahrzeugs bei einem Halterwechsel beibehalten werden, sofern das Fahrzeug nicht außerbetriebgesetzt wurde.

Bitte beachten Sie, dass die Ummeldung auf dem Einwohnermeldeamt vor der Umschreibung des Fahrzeugs erfolgen muss.

Sie benötigen folgende Unterlagen ...

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII, Fahrzeugbrief) Sollte es sich um einen Bankbrief / Leasingbrief handeln, bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme. Durch eine Vorprüfung können die durch die Versendung des Bankbriefes entstehenden Mehrkosten ggf. vermieden werden.
  • Aktualisierten Personalausweis oder Reisepass. Bei Zulassung auf Gewerbebetriebe zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister).
  • Bescheinigung Hauptuntersuchung (HU) im Original für Fahrzeuge, die älter als drei Jahre sind.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung
  • SEPA-Mandat (früher Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer vom Halter und Zahler im Original unterschrieben
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass. Bei Zulassung auf Gewerbebetriebe zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister).
  • Vollmacht bei Antragstellung für Dritte. Auch der Bevollmächtigte muss sich ausweisen.
  • Bescheinigung Hauptuntersuchung (HU) im Original für Fahrzeuge, die älter als drei Jahre sind.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichenschilder
  • Elektronische Versicherungsbestätigung
  • SEPA-Mandat (früher Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer vom Halter und Zahler im Original unterschrieben
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass. Bei Zulassung auf Gewerbebetriebe zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister).
  • Vollmacht bei Antragstellung für Dritte. Auch der Bevollmächtigte muss sich ausweisen.
  • Bescheinigung Hauptuntersuchung (HU) im Original für Fahrzeuge, die älter als drei Jahre sind.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII, Fahrzeugbrief) Sollte es sich um einen Bankbrief / Leasingbrief handeln, bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme. Durch eine Vorprüfung können die durch die Versendung des Bankbriefes entstehenden Mehrkosten ggf. vermieden werden.
  • Elektronische Versicherungsbestätigung
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass. Bei Zulassung auf Gewerbebetriebe zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister).
  • Vollmacht bei Antragstellung durch Dritte. Auch der Bevollmächtigte muss sich ausweisen
  • Bescheinigung Hauptuntersuchung (HU) im Original für Fahrzeuge, die älter als drei Jahre sind.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung
  • SEPA-Mandat (früher Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer vom Halter und Zahler im Original unterschrieben
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass. Bei Zulassung auf Gewerbebetriebe zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister).
  • Vollmacht bei Antragstellung für Dritte. Auch der Bevollmächtigte muss sich ausweisen
  • Bescheinigung Hauptuntersuchung (HU) im Original für Fahrzeuge, die älter als drei Jahre sind.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichenschilder
  • Elektronische Versicherungsbestätigung
  • SEPA-Mandat (früher Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer vom Halter und Zahler im Original unterschrieben
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass. Bei Zulassung auf Gewerbebetriebe zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister).
  • Vollmacht bei Antragstellung für Dritte. Auch der Bevollmächtigte muss sich ausweisen
  • Bescheinigung Hauptuntersuchung (HU) im Original für Fahrzeuge, die älter als drei Jahre sind.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichenschilder
  • Elektronische Versicherungsbestätigung
  • SEPA-Mandat (früher Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer vom Halter und Zahler im Original unterschrieben
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass. Bei Zulassung auf Gewerbebetriebe zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister).
  • Vollmacht bei Antragstellung für Dritte. Auch der Bevollmächtigte muss sich ausweisen
  • Bescheinigung Hauptuntersuchung (HU) im Original für Fahrzeuge, die älter als drei Jahre sind.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise unter Downloads.

Allgemeine Hinweise zu Umschreibungen

Eine Zulassung in Vollmacht ist bei Vorlage der Kopie eines gültigen Ausweisdokuments möglich, wenn die Unterschrift abgeglichen werden kann und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei Zulassung auf Minderjährige müssen alle Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis durch Unterschrift auf der Vollmacht im Feld „Unterschrift Fahrzeughalter bzw. Erziehungsberechtigte“ sowie auf dem SEPA- Mandat im Feld „Unterschrift der Halterin /des Halters“ bestätigen und jeweils eine Kopie des Personalausweises beilegen.