Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes oder Wechsel des Halters innerhalb des Landkreises Heilbronn müssen die Fahrzeugdokumente aktualisiert werden.
Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes in den Landkreis Heilbronn kann der Halter zwischen der Zuteilung eines neuen Kennzeichens und der Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens wählen. Bei beiden Varianten muss der Halter jedoch unter Vorlage der notwendigen Unterlagen bei der Zulassungsstelle des aktuellen Wohnorts des Halters den jeweiligen Antrag stellen.
Es kann auch das Kennzeichen eines außerhalb des Landkreises Heilbronn erworbenen Fahrzeugs bei einem Halterwechsel beibehalten werden, sofern das Fahrzeug nicht außerbetriebgesetzt wurde.
Bitte beachten Sie, dass die Ummeldung auf dem Einwohnermeldeamt vor der Umschreibung des Fahrzeugs erfolgen muss.