Import eines Gebrauchtfahrzeugs
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Ausländische Fahrzeugpapiere (evtl. bisherige ausländische Kennzeichen)
- Elektronische Versicherungsbestätigung
- Vollmacht bei Antragstellung für Dritte. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass. Bei Zulassung auf Gewerbebetriebe zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelregister).
- CoC-Papiere (EWG-Übereinstimmungserklärung)
- Bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung: Gutachten zur Erteilung der Betriebserlaubnis nach §21 StVZO oder §13 EG-FGV
- Bescheinigung der Hauptuntersuchung (HU), für Fahrzeuge die älter als drei Jahre sind
- SEPA-Mandat (früher Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer vom Halter und Zahler im Original unterschrieben
- Ggf. Verzollungsnachweis bei Importen außerhalb der EU- und EWR-Mitgliedsstaaten
Import eines Neufahrzeugs
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Bescheinigung vom Importeur, aus welchem Land es kommt, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und noch keinerlei Papiere weder im In- noch im Ausland Papiere erstellt wurden
- Elektronische Versicherungsbestätigung
- Vollmacht bei Antragstellung für Dritte. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass. Bei Zulassung auf Gewerbebetriebe zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelregister).
- CoC-Papiere (EWG-Übereinstimmungserklärung)
- Bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung: Gutachten zur Erteilung der Betriebserlaubnis nach §21 StVZO oder §13 EG-FGV
- SEPA-Mandat (früher Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer vom Halter und Zahler im Original unterschrieben
- Ggf. Verzollungsnachweis bei Importen außerhalb der EU- und EWR-Mitgliedsstaaten
- Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuererklärung
- FIN-Bestätigung durch eine Amtsperson oder eine techn. Prüfstelle
Achtung:
Folgende Gutachten beinhalten eine FIN-Bestätigung:
§19 (2), §19 (3), §21, §13 EG-FGV, §42 Bo-Kraft, §29 (HU), Abgasuntersuchung
Wenn ein Herstellerbrief vorhanden ist, wird keine FIN-Bestätigung benötigt.