Ausstellung eines Ersatz-Fahrzeugscheines (ZB I) bei Verlust
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Fahrzeugbrief (wenn dieser vor dem 1.10.2005 ausgestellt wurde). Sollten Sie bereits EU-konforme Fahrzeugpapiere haben (erkennbar an der Aufschrift "Zulassungsbescheinigung Teil I" bzw. "Zulassungsbescheinigung Teil II) müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II bei Verlust des Teil I nicht vorlegen.
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU) im Original (wenn außerhalb der Neufahrzeugregelung)
- Bei Anhängern >10t, Bus >8 Sitzplätzen und LKW zusätzlich: Nachweis über gültige Sicherheitsprüfung (SP) im Original (wenn außerhalb der Neufahrzeugregelung)
- Bei Zulassung auf einen Gewerbebetrieb zusätzlich Gewerbeanmeldung, vollständiges Handelsregister und Ausweiskopie der Geschäftsführung
- Abgabe einer Versicherung an Eides Statt persönlich durch die Person, die den Schein verloren hat. Bei Fragen zur eidesstattlichen Versicherung wenden Sie sich bitte telefonisch an 07131 994-559.
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass.