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Verlust/Änderung von Fahrzeugpapieren

Ausstellung eines Ersatz-Fahrzeugscheines (ZB I) bei Verlust 

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief (wenn dieser vor dem 1.10.2005 ausgestellt wurde). Sollten Sie bereits EU-konforme Fahrzeugpapiere haben (erkennbar an der Aufschrift "Zulassungsbescheinigung Teil I" bzw. "Zulassungsbescheinigung Teil II) müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II bei Verlust des Teil I nicht vorlegen.
  • Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU) im Original (wenn außerhalb der Neufahrzeugregelung)
  • Bei Anhängern >10t, Bus >8 Sitzplätzen und LKW zusätzlich: Nachweis über gültige Sicherheitsprüfung (SP) im Original (wenn außerhalb der Neufahrzeugregelung)
  • Bei Zulassung auf einen Gewerbebetrieb zusätzlich Gewerbeanmeldung, vollständiges Handelsregister und Ausweiskopie der Geschäftsführung
  • Abgabe einer Versicherung an Eides Statt persönlich durch die Person, die den Schein verloren hat. Bei Fragen zur eidesstattlichen Versicherung wenden Sie sich bitte telefonisch an 07131 994-559. 
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Weitere Informationen

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Die Verfügungsberechtigung muss geklärt und nachweisbar sein (Übergabeerklärung bzw. Empfangsbescheinigung über die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Kaufvertrag)
  • Abgabe einer Versicherung an Eides Statt persönlich durch den Halter.
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass. Bei Zulassung auf einen Gewerbebetrieb zusätzlich Gewerbeanmeldung, vollständiges Handelsregister und Ausweiskopie der Geschäftsführung.

Bei Fragen erhalten Sie Auskunft unter Tel. 07131 994-559

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Bescheinigung/Untersuchungsbericht über die technische Änderung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr

Namensänderung innerhalb des Landkreises

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Aktualisierten Personalausweis oder Reisepass. Bei Zulassung auf einen Gewerbebetrieb zusätzlich Gewerbeanmeldung, vollständiges Handelsregister und Ausweiskopie der Geschäftsführung.
  • Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU) im Original (wenn außerhalb der Neufahrzeugregelung)

Adressenänderung innerhalb des Landkreises

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII, Fahrzeugbrief) Sollte es sich um einen Bankbrief / Leasingbrief handeln, bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme. Durch eine Vorprüfung können die durch die Versendung des Bankbriefes entstehenden Mehrkosten ggf. vermieden werden.
  • Aktualisierten Personalausweis oder Reisepass. Bei Zulassung auf einen Gewerbebetrieb zusätzlich Gewerbeanmeldung, vollständiges Handelsregister und Ausweiskopie der Geschäftsführung.
  • Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU) im Original (wenn außerhalb der Neufahrzeugregelung)
  • Bei Anhängern >10t, Bus >8 Sitzplätzen und LKW zusätzlich: Nachweis über gültige Sicherheitsprüfung (SP) im Original (wenn außerhalb der Neufahrzeugregelung)

Bitte beachten Sie: Dies gilt nur für Kreisbewohner innerhalb des Landkreises Heilbronn. Wenn Sie von der Stadt Heilbronn oder von anderen Zulassungsbezirken in den Landkreis umziehen, benötigen Sie eine Umschreibung. Weitere Informationen hierzu unter dem Link "Umschreibung eines Fahrzeuges".