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Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Voraussetzung
Sie begründen Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Heilbronn. Falls Sie im Stadtkreis Heilbronn wohnhaft sind, ist die Führerscheinstelle der Stadt Heilbronn für Sie zuständig.

Antragstellung
Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule. Sobald Ihnen alle Unterlagen vorliegen, können Sie den Antrag über Ihr Rathaus einreichen. 

Notwendige Unterlagen

  • Kopie gültiger Personalausweis / Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Erste Hilfe Schulung im Original 9 UE (sofern nicht bereits vorgelegt)
  • Sehtestbescheinigung im Original (nicht älter als 2 Jahre)
  • Kopie Führerschein
  • Angabe der Fahrschule

Zusätzlich für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E

  • Ärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9 i.V.m. Anlage 5 Nr. 1 FeV im Original (nicht älter als ein Jahr)
  • Augenärztliche Untersuchung nach § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Nr. 2 FeV im Original (nicht älter als zwei Jahre)
  • Für die Klassen D, D1, D1E, DE: Verkehrspsychologische Untersuchung (Leistungstest) nach Anlage 5 Nr. 2 FeV im Original (nicht älter als ein Jahr), Behördliches Führungszeugnis Belegart "O" (Beantragung erfolgt über das Rathaus)

Hinweise
Falls Sie mehrere Klassen beantragen, beachten Sie bitte die Doppelklasseerklärung auf dem Antrag.

Der Prüfauftrag ist ein Jahr nach Erteilung gültig und kann einmalig vor Ablauf auf Antrag gebührenpflichtig um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern die Theorieprüfung noch nicht bestanden wurde. Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung erfolgreich abgelegt werden, ansonsten verliert diese ihre Gültigkeit.

I. d. R. erhalten Sie den neuen Führerschein direkt nach dem Bestehen der Prüfung beim TÜV. Falls nicht, übersenden Sie uns bitte Ihr Prüfungsergebnis per E-Mail. Wir werden uns zwecks des Austauschs der Führerscheine mit Ihnen in Verbindung setzen.