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FAQ Führerscheinstelle

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten im Bereich der Führerscheinstelle.

Mo-Fr 08:00 bis 12:00 und Mi 13:30 bis 18:00

Sie können den Antrag entweder beim Rathaus einreichen oder über unsere Homepage ausdrucken und uns postalisch alle Unterlagen zukommen lassen. Neben dem Antrag benötigen Sie: Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheins, Kopie vom Ausweis, Kopie vom Führerschein, biometrisches Lichtbild, ärztliche und augenärztliche Untersuchung. Die Antragstellung ist 6 Monate vor Ablauf der Klasse möglich. Wir empfehlen den Antrag spätestens 3 Monate vor Ablauf der Klasse einzureichen, damit eine fristgerecht Erteilung möglich ist. 

Sobald Ihnen der neue Kartenführerschein erteilt wurde, kann der FQN bestellt werden. Dieser wird Ihnen nach ca. 7 – 10 Tagen per Direktversand von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt. 

Je nach Antragsart zwischen 2 und 12 Wochen. Nach der Bearbeitung werden Sie schriftlich informiert. 

Hier erhalten Sie Informationen zum Thema Internationaler Führerschein.

EU: Bitte reichen Sie den Antrag entweder bei Ihrem Rathaus ein oder übersenden uns diesen per Post. Zusätzlich benötigen wir den Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheins, eine Kopie Ihres Ausweises, eine Kopie Ihres Führerscheins und ein aktuelles biometrisches Lichtbild.

Anlage 11 zu § 31 FEV, Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis : (z. B.: Kosovo, Albanien, Schweiz, Nordmazedonien). Die Umschreibung erfolgt prüfungsfrei. Die Antragstellung erfolgt wie bei einem EU-Führerschein.

Nicht EU: Bitte melden Sie sich bei einer Fahrschule an. Dort erhalten Sie den Antrag, welchen Sie bei Ihrem Rathaus vorlegen oder uns per Post übersenden. Außerdem benötigen Sie den Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheins, einen Erste Hilfe Kurs (9 UE), einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre), eine Kopie Ihres Ausweises, eine Kopie Ihres Führerscheins und ggf. eine Übersetzung. 

Grundsätzlich gilt: Bei der Antragsbearbeitung werden die Voraussetzungen geprüft. Sollten weitere Unterlagen benötigt werden, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung. Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit etwa 3 Monate. Nach Bearbeitung werden Sie schriftlich informiert. Für alle Führerscheine außerhalb der EU gilt, dass die Nutzung 6 Monate ab Ersteinreise möglich ist.

Ja, Sie sind weiterhin im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Bei einer Kontrolle kann die Polizei Ihre Führerscheindaten abrufen. Allerdings sind Sie verpflichtet zeitnah einen Ersatzantrag einzureichen. Hier finden Sie den Antrag für einen Ersatzführerschein.

In der Regel wird der Kartenführerschein ab dem 18. Geburtstag erteilt und per Post zugeschickt. Falls Sie diesen nicht erhalten haben, schicken Sie uns bitte eine E-Mail, damit wir den Vorgang überprüfen können. 

Bitte melden Sie sich bei Ihrer neuen Behörde. Die Unterlagen werden von dort bei uns angefordert. 

Erste Hilfe Kurse sind weiterhin persönlich und vor Ort durchzuführen. Ein Online Erste Hilfe Kurs wird von uns nicht akzeptiert. 

Hier geht es zum Onlineantrag.

Nein, Sie können den ausgefüllten Antrag per Post bei uns einreichen.

Der Grund des Entzugs wird nach Rechtskraft für 15 Jahre berücksichtigt. Die Bedenken an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen müssen somit in diesem Zeitraum mithilfe einer Begutachtung ausgeräumt werden.

Sie erhalten nach der Antragstellung eine Antragsbestätigung, in welcher die noch benötigten Unterlagen aufgelistet werden. Außerdem werden, wenn bereits bekannt, Eignungsbedenken mitgeteilt. Falls ein Eignungsgutachten notwendig ist, erhalten Sie im Anschluss nach einer Bearbeitungszeit von ca. 8 Wochen die entsprechende Anordnung mit der zu beantwortenden Fragestellung für die Begutachtung. Innerhalb von zwei Wochen teilen Sie uns mithilfe des Untersuchungsauftrags die Begutachtungsstelle mit. Sie werden benachrichtigt, dass Ihre Akte an die von Ihnen ausgewählte Begutachtungsstelle versandt wird und können Ihre Begutachtung innerhalb der angegebenen Frist antreten.

Mit der Anordnung zur Begutachtung erhalten Sie mehrere mögliche, im Umkreis liegende amtlich anerkannte Begutachtungsstellen für Fahreignung. Eine Übersicht der amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung kann vorab bei der Bundesanstalt für Straßenwesen als zuständige Akkreditierungsbehörde abgerufen werden.

Die Führerscheinstelle benötigt das Gutachten im Original und wertet es zunächst aus. Sie werden über das Ergebnis der Auswertung schriftlich informiert. Im Falle eines positiven Ergebnisses wird Ihre Fahrerlaubnis nach erfolgter Auswertung erteilt und Ihr Führerschein per Post an Ihre Meldeadresse versandt, wenn der Druck des Führerscheins bereits abgeschlossen ist.

Nein, der Führerschein wird ausschließlich an die Meldeadresse des Antragstellenden versendet.