Voraussetzung:
Sie haben Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Heilbronn. Wenn Sie in der Stadt Heilbronn wohnen, ist die Führerscheinstelle der Stadt Heilbronn für Sie zuständig. Außerdem müssen Sie bereits im Besitz eines gültigen Kartenführerscheins sein.
Antragstellung:
Sollten Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Umtausch stellen. Innerhalb dieses Antrags besteht die Möglichkeit die Beantragung eines Internationalen Führerscheins anzukreuzen.
Ansonsten übersenden Sie uns bitte postalisch einen formlosen Antrag, in welchem Sie die Erteilung eines Internationalen Führerscheins angeben. Fügen Sie Ihrem Antrag bitte eine Kopie Ihres Führerscheins, eine Kopie Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses sowie ein biometrisches Lichtbild hinzu. Der Internationale Führerschein wird Ihnen auf dem Postweg zugestellt.
Sollten Sie den Internationalen Führerschein binnen weniger Tage benötigen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin und sprechen persönlich für die direkte Aushändigung bei der Führerscheinstelle vor.
Alternativ können Sie sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die bevollmächtigte Person benötigt eine schriftliche Vollmacht, die unten aufgeführten Unterlagen sowie Ihren Pass oder Personalausweis und muss sich selbst durch einen Ausweis legitimieren können.
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm; weitere Informationen siehe Link unten)
- Nationaler EU-Kartenführerschein
Falls Sie noch einen alten deutschen Führerschein (grau/rosa) besitzen, müssen Sie diesen zuerst in den neuen Kartenführerschein umtauschen.