Falls Sie noch einen alten Führerschein (grau/rosa) besitzen, wird dieser in den neuen Kartenführerschein umgetauscht. Namensänderungen im alten Führerschein sind nicht zulässig.
Wenn Sie bereits einen Kartenführerschein besitzen, wird ein neuer Führerschein ausgestellt.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz im Landkreis Heilbronn. Wenn Sie in der Stadt Heilbronn wohnen, ist die Führerscheinstelle der Stadt Heilbronn für Sie zuständig (siehe Link unten).
- Die Namensänderung ist bei der Meldebehörde bereits vermerkt.
Antragstellung:
- Der Antrag muss persönlich beim Bürgermeisteramt oder der Führerscheinstelle gestellt werden. Eine Vertretung ist nicht möglich.
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Gültigen Reisepass oder Personalausweis mit geändertem Namen
- Eine Urkunde über die Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde), sofern der Personalausweis noch nicht mit dem aktuellen Namen geführt wird
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm; weitere Informationen siehe Link unten)
- Führerschein
Hinweise:
Die Abholung des Führerscheins ist sowohl persönlich als auch durch Bevollmächtigte bei der Führerscheinstelle möglich.
Zur Bevollmächtigung sind folgende Unterlagen nötig:
- Schriftliche Vollmacht (siehe unten)
- Ihr Pass oder Personalausweis
- Ein Ausweisdokument des Bevollmächtigten
- Vorhandener Führerschein