Voraussetzung
Sie begründen Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Heilbronn. Falls Sie im Stadtkreis Heilbronn wohnhaft sind, ist die Führerscheinstelle der Stadt Heilbronn für Sie zuständig.
Antragstellung
Der Antrag auf Neuerteilung kann beim Rathaus eingereicht werden. Alternativ kann das Antragsformular (s. unten) ausgedruckt und der Führerscheinstelle per Post übersandt werden.
Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich:
- Erste Hilfe (9 UE) Bitte beachten Sie, dass Erste Hilfe Kurse in Online Form nicht berücksichtigt werden können.
- Sehtest
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheins (s. unten)
Bei Beantragung der Gruppe 2 benötigen Sie zusätzlich ein ärztliches und augenärztliches Gutachten.
Hinweise
Der Antrag kann bereits sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist eingereicht werden. Wir empfehlen Ihnen, diese Möglichkeit zu nutzen. Nähere Auskünfte, insbesondere zu einer möglichen Eignungs- oder Befähigungsprüfung, können erst nach Antragstellung erteilt werden. Im Falle von bereits bekannten Eignungsbedenken (z.B. aufgrund Alkohol, Betäubungsmittel) empfehlen wir sich vor Antragstellung mit einem Verkehrspsychologen oder einer Beratungsstelle in Verbindung zu setzen, um notwendige Vorbereitungsmaßnahmen abzuklären und rechtzeitig einzuleiten.