Logo Landkreis-Heilbronn

Neuerteilung nach Entzug oder Verzicht

Voraussetzung
Sie begründen Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Heilbronn. Falls Sie im Stadtkreis Heilbronn wohnhaft sind, ist die Führerscheinstelle der Stadt Heilbronn für Sie zuständig.

Antragstellung
Der Antrag auf Neuerteilung kann beim Rathaus eingereicht werden. Alternativ kann das Antragsformular (s. unten) ausgedruckt und der Führerscheinstelle per Post übersandt werden.

Folgende Unterlagen sind erforderlich
Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T:

  • Erste-Hilfe-Kurs – im Original, in Präsenz (mind. 9 Unterrichtseinheiten) 
  • Sehtestbescheinigung – im Original, nicht älter als 2 Jahre, vom Optiker oder Augenarzt
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm) und Unterschrift auf dem Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheins (s. unten)

Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:

  • Erste-Hilfe-Kurs – im Original, in Präsenz (mind. 9 Unterrichtseinheiten) 
  • ärztliche Untersuchung – im Original, nicht älter als 1 Jahr, gemäß Muster § 11 Abs. 9 FeV i. V. m. Nr. 1 der Anlage 5
  • augenärztliche Untersuchung – im Original, nicht älter als 2 Jahre, gemäß Muster § 12 Abs. 6 FeV i. V. m. Nr. 2.1 der Anlage 6
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm) und Unterschrift auf dem Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheins (s. unten)

Hinweise
Der Antrag kann bereits sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist eingereicht werden. Wir empfehlen Ihnen, diese Möglichkeit zu nutzen. Nähere Auskünfte, insbesondere zu einer möglichen Eignungs- oder Befähigungsprüfung, können erst nach Antragstellung erteilt werden. Im Falle von bereits bekannten Eignungsbedenken (z.B. aufgrund Alkohol, Betäubungsmittel) empfehlen wir sich vor Antragstellung mit einem Verkehrspsychologen oder einer Beratungsstelle in Verbindung zu setzen, um notwendige Vorbereitungsmaßnahmen abzuklären und rechtzeitig einzuleiten.