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Schlüsselzahl B196 und B96

Durch die Einführung des neuen § 6b in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wird eine Fahrerlaubnisklasse der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 geschaffen. Inhaber und Inhaberinnen der Klasse B erhalten damit die Möglichkeit, unter erleichterten Bedingungen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) führen zu dürfen.

Voraussetzungen sind:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • mindestens fünf Jahre Besitz der Klasse B
  • Absolvierung einer Fahrerschulung im Umfang von neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (vier Unterrichtseinheiten Theorie und fünf Unterrichtseinheiten Praxis). Die Einzelheiten der Fahrerschulung sind in der Anlage 7b zu § 6b Absatz 3 und 4 FeV festgelegt.

Eine Prüfung, in der die in der Fahrerschulung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten überprüft werden, ist nicht vorgesehen.

Die Berechtigung, mit der Fahrerlaubnisklasse B im Inland auch Krafträder der Klasse A1 führen zu dürfen, wird durch die Eintragung der nationalen Schlüsselzahl 196 in den Führerschein dokumentiert. Mit der Eintragung der Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, so dass mit dieser Berechtigung zum Beispiel die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist.

Antragsstellung:

Für die Antragstellung sprechen Sie bitte persönlich bei dem für Sie zuständigen Bürgermeisteramt oder in der Führerscheinstelle des Landratsamts Heilbronn vor und bringen Sie ein biometrisches Lichtbild, Ihren Personalausweis sowie die oben genannte Bescheinigung der Fahrerschulung mit.