Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz im Landkreis Heilbronn. Falls Sie im Stadtkreis Heilbronn wohnen, ist die Führerscheinstelle der Stadt Heilbronn für Sie zuständig (siehe Link unten).
Antragstellung:
Für die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen Sie persönlich beim zuständigen Bürgermeisteramt oder bei der Führerscheinstelle vorsprechen.
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis
- Führerschein und Personenbeförderungsschein
- Nachweis über eine ärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9 i. V. m. Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnisverordnung im Original (nicht älter als ein Jahr)
- Nachweis über eine augenärztliche Untersuchung nach § 12 Abs. 6 i. V. m. Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnisverordnung im Original (nicht älter als zwei Jahre)
- Behördliches Führungszeugnis (Belegart "O"). Dies darf nicht älter als sechs Monate sein und muss beim zuständigen Bürgermeisteramt beantragt werden.
- Ab dem 60. Lebensjahr ist zusätzlich eine verkehrspsychologische Untersuchung (Leistungstest) nach Anlage 5 Nr. 2 FeV im Original notwendig (nicht älter als ein Jahr)