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Wald aktiv

„Jeder darf den Wald zum Zwecke der Erholung betreten. [...] Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.“
Auszug aus dem Landeswaldgesetz § 37 Abs. 1


Cross-Skaterin im Wald
Quelle: TG HeilbronnerLand

Der Wald steht also nicht nur Wanderern, Spaziergängern oder Joggern zur Verfügung, sondern auch Radfahrern, Reitern, Skatern oder anderen Trendsportlern. Speziell gekennzeichnete Wege sorgen dafür, dass es nicht zu Interessenskollisionen kommt.

Zahlreiche Natur- und Lehrpfade laden im Landkreis Heilbronn zu erlebnisreichen Erkundungstouren ein. Vom klassischen Waldlehrpfad bis zu speziellen Angeboten wie dem Waldfühlpfad in Eppingen oder dem Natur-Kulturlehrpfad in Löwenstein haben Waldbesucher eine große Auswahl.
Über die Links unten finden Sie die schönsten Lehrpfaden im Landkreis und auch eine Übersicht über idyllische Grillplätze.

Wandern ist trotz aller Trendsportarten immer noch „in“. Durch die Wälder des Landkreises Heilbronn führen örtliche, regionale, überregionale und internationale Wanderrouten. Auch die Naturparke Schwäbisch-Fränkischer-Wald und Stromberg-Heuchelberg liegen teilweise im Landkreis Heilbronn.
Eine Vielzahl von Wandervorschlägen finden Sie in der Linkliste unten.

Auf allen normalen Waldwegen und speziell ausgewiesenen Wegen dürfen Sie mit Ihrem Rad den Wald befahren. Die gekennzeichneten Wanderwege sind allerdings den Wanderern vorbehalten.

Wer im Wald mit dem Rad unterwegs ist, sollte dies verantwortungsvoll und respektvoll tun: Auf den Wegen bleiben, keine Spuren hinterlassen, den Wald bei Nacht meiden und alle Waldbesucher respektieren.

Mountain-Biking im Landkreis Heilbronn

Seit 2012 werden im Land- und Stadtkreis Heilbronn in enger Kooperation mit organisierten und nicht organisierten Bikern, Waldbesitzern, Kommunen, Naturschutz, Jägern und Wandervereinen Mountainbike-Touren konzipiert und realisiert. Die Forstbehörden im Land- und Stadtkreis Heilbronn haben diesen Prozess initiiert und moderierend begleitet.

Die Initiative Verantwortungsvolles Biken (IVB) hat einen Verhaltenskodex für Biker im Wald entwickelt, der bei den Waldbesuchern gut ankommt und immer mehr Nachahmer findet (siehe unter Downloads).

Unter dem Motto „Gemeinsam Natur erleben“ werden teilweise auch schmale Wege gemeinsam von Wanderern und Radfahrern genutzt. Die MTB-Touren werden ehrenamtlich von Trailpaten beschildert und unterhalten. Bitte helfen Sie mit, dass die Anlagen für Viele zur Erholung genutzt werden können.

Reiten ist auf allen öffentlichen Straßen (Orts-, Kreis- und Landstraßen) und Wegen erlaubt, soweit es nicht eingeschränkt ist (z. B. Autobahn, Bundesstraße, aber auch Fuß- und Radwege). Jeder Reiter ist mit seinem Pferd Verkehrsteilnehmer nach StVO mit allen Rechten und Pflichten.
Das Reiten auf Wald- und Feldwegen ist grundsätzlich gestattet. Auf Spaziergänger, Wanderer, Jogger, Radfahrer muss Rücksicht genommen werden. Auf gekennzeichneten Wanderwegen (z. B. Hauptwanderwege des Schwäbischen Albvereins (SAV) und durchgehend und deutlich markierten Rundwanderwege) ist das Reiten nicht gestattet, sofern es sich nicht um befestigte land- und forstwirtschaftliche Wirtschaftswege mit einer Breite von mind. 3 Metern handelt – hier darf im Schritt geritten werden.

Skiken ist eine neue Trendsportart aus Österreich und für Menschen jeden Alters geeignet, die etwas für ihre Gesundheit tun wollen. Skikes sind ein voll geländetaugliches Nordic-Skating-System – mit garantiertem Trainingsspaß.

Spezielle Nordic-Walking-Strecken, die auch durch den Wald führen, werden inzwischen in einigen Gemeinden im Landkreis Heilbronn angeboten. Das Forstamt hat gemeinsam mit dem Deutschen Skiverband (DSV) an der Ausweisung dieser Strecken mitgewirkt.

Organisierte Veranstaltungen im Wald brauchen eine Genehmigung des Forstamts. Dies gilt vor allem für Events mit kommerziellem Charakter, zu denen öffentlich eingeladen wird, wie z. B. Sport- und Leistungsveranstaltungen oder Waldfeste.

Die Beschreibungen der Mountainbike-Touren 5 und 6 folgen demnächst.

Zuständiges Amt

Forstamt

07131 994-153
07131 994-129
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn