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Namensänderung im Führerschein

Die Berichtigung des Führerscheins wegen Namensänderung ist nicht zwingend vorgeschrieben, bei Reisen ins Ausland jedoch empfehlenswert. Wenn der bisherige Name noch auf dem Personalausweis ersichtlich ist (z.B. Geburtsname) ist eine Namensänderung freiwillig.

Falls Sie noch einen alten Führerschein (grau/rosa) besitzen, wird dieser in den neuen Kartenführerschein umgetauscht. Namensänderungen im alten Führerschein sind nicht zulässig. Wenn Sie bereits einen Kartenführerschein besitzen, wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

Voraussetzungen
Sie begründen Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Heilbronn. Falls Sie im Stadtkreis Heilbronn wohnhaft sind, ist die Führerscheinstelle der Stadt Heilbronn für Sie zuständig.

Antragstellung:

  • Formloser Antrag per Post an die Führerscheinstelle
  • Kopie gültiger Personalausweis / Reisepass mit geändertem Namen
  • Alternativ: Urkunde über die Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde)
  • Biometrisches Lichtbild
  • Kopie Führerschein
  • Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheins (s. unten)

Hinweise:
Der neue Kartenführerschein wird bei der Bundesdruckerei Berlin bestellt. Sobald dieser bei uns eingeht, werden Sie schriftlich informiert. 

Daraufhin können Sie uns Ihren alten Führerschein per Post an uns übersenden, sodass Sie den neuen Führerschein ebenso über den Postweg erhalten. Ansonsten können Sie über die Homepage auch einen Termin für die persönliche Abholung vereinbaren.