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Landratsamt am Freitag, 10. Mai, geschlossen

Das Landratsamt Heilbronn ist wegen umfassender IT-Wartungsarbeiten am Freitag 10. Mai, geschlossen. Zusätzlich ist ab Mittwoch 8. Mai, 17 Uhr, bis Sonntag 12. Mai, das Landratsamt weder per Telefon, Fax oder E-Mail zu erreichen.

Davon betroffen sind alle Ämter in der Lerchenstraße, Kaiserstraße und Karlstraße, sowie die Straßenmeistereien. 

E-Mails, die während der Wartungsarbeiten an das Landratsamt gesendet werden, werden zugestellt, können jedoch erst am Montag, 13. Mai, gelesen werden. 

Für dringende Notfälle in lebenswichtigen Bereichen sind nachfolgend Notfallkontakte aufgelistet, bitte rufen Sie diese nur in Notfällen an.

  • Gesundheitsamt: 07131 19222
  • Amtstierarzt Veterinäramt: 07131 104 9 (Lagezentrum des Polizeipräsidiums Heilbronn)
  • Jugendamt: 07131 104 9 (Lagezentrum des Polizeipräsidiums Heilbronn)

Alle dort nicht aufgeführten Ämter und Bereiche sind in der genannten Zeit nicht erreichbar.

Die Online-Dienstleistungen des Landratsamtes Heilbronn sowie die Möglichkeit zur Online-Terminbuchung stehen während der Wartung weiterhin zur Verfügung.  

Ab Montag, 13. Mai, ist das Landratsamt wieder zu den gewöhnlichen Sprechzeiten erreichbar.

10.07.2023 Drastischer Anstieg des Borkenkäferbefalls in den Fichtenwäldern

Jetzt ist sofortiges Handeln der Privatwaldbesitzenden nötig
Ein Borkenkäfer hinterlässt Schäden an der Baumrinde.
Quelle: agrarmotive ? stock.adobe.com

Die massive Befallswelle des Borkenkäfers in unserer Region reißt nicht ab. Vielmehr ist in den kommenden Wochen von einer stark erhöhten Befallsdynamik in unseren Wäldern auszugehen. Beim Buchdrucker, unserem häufigsten Fichten-Borkenkäfer, hat sich während der trockenen und heißen Witterung die erste diesjährige Generation zügig entwickelt. Nun kommt es zum Schwärmflug dieser ersten Buchdrucker-Generation, weshalb bereits jetzt ein noch höherer Befallsdruck zu erwarten ist.

Um unsere verbliebenen Fichtenwälder in der Region vor großflächigen Insektenschäden zu schützen und die bereits entstandenen Schäden einzugrenzen, ist die weitere Zusammenarbeit und Mitwirkung aller Personen mit Waldbesitz erforderlich.

Privatwaldbesitzende mit Fichtenwald müssen dringend, möglichst einmal pro Woche bei trockener Witterung ihre Fichten einzeln auf ein frisches Einbohren der Borkenkäfer kontrollieren. Zu erkennen ist dies bei trockenem und windstillem Wetter meist an braunem, feinem Bohrmehl am Stammfuß und auf der Begleitvegetation am Boden. Außerdem können Harzfluss, Spechtabschläge auf der Rinde oder eine bereits fahl wirkende Krone den Käferbefall anzeigen.

Befallene Bäume müssen so schnell wie möglich unschädlich gemacht werden. Dies ist nur durch ein rasches Einschlagen mit anschließender Aufarbeitung der Bäume zu schaffen. Das anfallende Holz muss anschließend schnellstmöglich abtransportiert oder zur Zwischenlagerung in ein Trockenlager in mindestens einem Kilometer Abstand zum nächsten Nadelholz-Bestand transportiert werden. Eine Entrindung der Stämme ist übrigens nur in einem kurzen Zeitraum, dem weißen Stadium der Käferbrut, wirksam und sollte deshalb nur zweitrangig durchgeführt werden. 

Auch frisches Polterholz, welches noch in der Nähe zu unversehrten Fichten lagert, sollte auf frisch eingebohrte Käfer kontrolliert und bei Befall so schnell wie möglich abgefahren oder nötigenfalls entrindet werden.

Eine Aufarbeitung von Fichten in sehr fortgeschrittenem Befallszustand, zu erkennen an großflächig abgefallener Rinde und vollkommen nadelfreier, dürrer Krone, ist im Übrigen nicht mehr zielführend und aus ökologischen und Waldschutz-Gründen sogar schädlich.

Die Försterinnen und Förster des Kreisforstamts Heilbronn beraten gerne im Umgang mit dem Borkenkäfer und bei Fragen zum Privatwald im Allgemeinen. Die Aufarbeitung und das waldschutzwirksame Auslagern von Käferholz sowie das Aufsuchen von frischem Käferbefall werden vom Land finanziell bezuschusst. Personen die Privatwald bewirtschaften können die forstlichen Förderangebote des Landes in Anspruch nehmen.

Weitere Hinweise und Informationen sind im Newsletter „Waldblick“ für Privatwaldbesitzende unter www.landkreis-heilbronn.de/newsletter abrufbar.