Der wasserrechtliche Gemeingebrauch, also das Entnehmen von Wasser aus Seen, Bächen und Flüssen für Zwecke der Bewässerung, ist bis mindestens 30. September 2026 untersagt. Weiterhin erlaubt bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkanne oder Eimer.
Die mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Landratsamts Heilbronn zugelassenen Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Produktion bestimmter Lebensmittel im Bereich der Landwirtschaft werden auf 50 Prozent der genehmigten täglichen Entnahme reduziert. Die Beregnung und Bewässerung darf nur in der Zeit von 18 Uhr bis 8 Uhr des Folgetags vorgenommen werden, ausgenommen Tröpfchenbewässerung. Alle anderen zugelassenen Wasserentnahmen sind ab sofort untersagt.
Das Landratsamt Heilbronn bittet alle Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Betriebe um Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gewässer und ihrer Lebensräume. Ziel ist es, die ökologischen Funktionen der Gewässer auch während der anhaltenden Trockenperiode zu erhalten und weitere Schäden für Tiere und Pflanzen zu vermeiden.
Die Allgemeinverfügung ist hier abrufbar.