Grund-Sicherung ist Geld.
Grund-Sicherung bekommt man vom Land-Rats-Amt.
Zutritt zum Landratsamt
Besuche im Landratsamt Heilbronn sind in den meisten Bereichen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausnahme sind die Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle, das Ausländeramt, die Bereiche Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Wohngeldstelle und die Waffenbehörde. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit diesen Bereichen.
Um Wartezeiten zu verkürzen, ist ein Besuch in der Zulassungsstelle des Landkreises Heilbronn nur noch per Terminbuchung vorab möglich. Tagesaktuell werden weitere Termine freigeschalten.
Hier können Sie einen Termin vereinbaren.
Leichte Sprache Grund-Sicherung im Alter und bei Erwerbs-Minderung
Wann bekomme ich Grund-Sicherung?
Manche Menschen sind alt.
Und gehen nicht mehr arbeiten.
Sie bekommen Rente.
Sie haben wenig Geld.
Manche Menschen sind krank.
Und gehen nicht mehr arbeiten.
Sie haben wenig Geld.
Manche Menschen können nicht 3 Stunden am Tag arbeiten.
Sie finden keine Arbeit.
Sie haben wenig Geld.
Manche Menschen arbeiten in der Werkstatt.
Sie haben wenig Geld.
Wie bekomme ich Grund-Sicherung?
Wenn Sie Grund-Sicherung brauchen, müssen Sie einen Antrag stellen.
Das Sozial-Amt prüft dann den Antrag.
Das Sozial-Amt prüft:
- Brauchen Sie Geld für Ihre Grund-Sicherung?
- Oder haben Sie genug Geld und können Ihre Grund-Sicherung selbst bezahlen?
- Oder haben Sie genug Vermögen und können Ihre Grund-Sicherung selbst bezahlen?
So finden Sie Ihren Ansprech-Partner:
Anfang Ihres Nach-Namens suchen und Pfeil oben rechts auf dieser Seite anklicken.
Das Land-Rats-Amt ist offen:
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Mittwoch 13:30 bis 18 Uhr