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30.05.2025 Reisen mit verschreibungspflichtigen Medikamenten

Dokumente rechtzeitig besorgen und übermitteln
Quelle: adobe.stock-Monika Wisniewska
Wer aus gesundheitlichen Gründen auf verschreibungspflichtige Betäubungsmittel angewiesen ist, sollte bei Auslandsreisen im Schengen-Raum daran denken, sich rechtzeitig um das dafür erforderliche Formular zu kümmern, das durch den verschreibenden Arzt ausgefüllt und vom Gesundheitsamt beglaubigt ist. 

„Neuerdings muss uns zusätzlich zu diesem Formular auch noch das Rezept vorgelegt werden“, betont Marie Reuss, Sachgebietsleiterin beim Gesundheitsamt des Landratsamts Heilbronn. Das Landesgesundheitsamt fordere darüber hinaus eine inhaltliche Prüfung durch einen Amtsarzt. 

Weil sich dadurch die Bearbeitungszeit verlängert und die Bearbeitung sehr kurzfristiger Anfragen nicht garantiert werden kann, empfiehlt das Gesundheitsamt des Landkreises Heilbronn, rechtzeitig Termine sowohl beim verschreibenden Arzt als auch beim Gesundheitsamt zu vereinbaren. 

Das ausgefüllte Formular sowie das Rezept sollte bereits vor dem Termin beim Gesundheitsamt entweder per E-Mail an gesundheitsamt@landratsamt-heilbronn.de gesendet oder über den sicheren Upload-Link unter https://www.landkreis-heilbronn.de/medikamente-auf-reisen.127638.htm hochgeladen werden.