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14.01.2026 Stallpflicht für Geflügel in Stadt- und Landkreis endet

Präventivmaßnahmen weiterhin gültig
Quelle: Adobe Stock
Die seit 12. November 2025 gültige Aufstallpflicht zum Schutz der Geflügelbestände im Stadt- und Landkreis Heilbronn endet mit Ablauf des 15. Januar 2026. Eine Verlängerung ist nicht notwendig, da seit dem 19. Dezember bei keinem weiteren aufgefundenen toten Wildvogel im Landkreis das Geflügelpestvirus nachgewiesen werden konnte. Im Stadtgebiet Heilbronn gab es keine nachgewiesene Infektion. Die Tiere können daher ab Freitag, 16. Januar, wieder im Freien gehalten werden. 

„Dennoch sollten alle Halter unbedingt weiterhin Sorgfalt walten lassen und ihr Geflügel durch Biosicherheitsvorkehrungen vor einer Einschleppung der Geflügelpest in ihren Bestand schützen“, betont Dr. Stephanie Beker-Hess, Leiterin des Veterinäramtes des Landratsames Heilbronn. 

Die in der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) aufgeführten präventiven Biosicherheitsmaßnahmen sind weiterhin gültig und zu beachten. Die Allgemeinverfügung ist online abrufbar unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/dateien/PDFs/Oeffentl_Bekanntmachungen/2023-01-18_AV_Biosicherheit-Gefl%C3%BCgel.pdf  

Weitere Informationen zur Geflügelpest, einschließlich Checklisten zur Überprüfung der Biosicherheit und zur aktuellen Geflügelpestlage in Deutschland gibt es auf den Homepages des Friedrich-Loeffler-Instituts unter www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ und des MLR unter mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe.