Wohn-Geld ist Geld vom Staat.
Wohn-Geld bekommt man vom Land-Rats-Amt.
Zutritt zum Landratsamt
Besuche im Landratsamt sind derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ausnahme ist die Kfz-Zulassungsstelle, hier muss jedoch mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Bereichen. Außerdem besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske (mindestens OP-Maske), wobei Personen ab 18 Jahren bevorzugt das Tragen einer FFP2-Maske bzw. einer Maske mit vergleichbarem Standard (beispielsweise KN95, N95, KF94, KF95) empfohlen wird.
Leichte Sprache Wohn-Geld
Wann bekomme ich kein Wohngeld?
- Wenn ich Grund-Sicherung bekomme.
- Wenn ich Hilfe zum Lebens-Unterhalt bekomme.
So finden Sie Ihren Ansprech-Partner:
Anfang Ihres Nach-Namens suchen und oben rechts auf dieser Seite den Pfeil anklicken.
Das Land-Rats-Amt ist offen:
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Mittwoch 13:30 bis 18 Uhr