Wohn-Geld ist Geld vom Staat.
Wohn-Geld bekommt man vom Land-Rats-Amt.
Zutritt zum Landratsamt
Besuche im Landratsamt Heilbronn sind in den meisten Bereichen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausnahme sind die Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle, das Ausländeramt, die Bereiche Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Wohngeldstelle und die Waffenbehörde. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit diesen Bereichen.
Um Wartezeiten zu verkürzen, ist ein Besuch in der Zulassungsstelle des Landkreises Heilbronn nur noch per Terminbuchung vorab möglich. Tagesaktuell werden weitere Termine freigeschalten.
Hier können Sie einen Termin vereinbaren.
Leichte Sprache Wohn-Geld
Wann bekomme ich kein Wohngeld?
- Wenn ich Grund-Sicherung bekomme.
- Wenn ich Hilfe zum Lebens-Unterhalt bekomme.
So finden Sie Ihren Ansprech-Partner:
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Das Land-Rats-Amt ist offen:
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Mittwoch 13:30 bis 18 Uhr