Für die Umsetzung dieser Bestimmungen sorgen im Landkreis Heilbronn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Immissionsschutz und Gewerbeaufsicht des Landratsamtes Heilbronn. Diese Fachleute haben Einblick in die komplexen Technikbereiche, erteilen Genemigungen und stehen auch Bürgerinnen und Bürgern mit Rat und Tat zur Seite.
Umweltschutz
Im Umweltschutz ist das Sachgebiet Immissionsschutz und Gewerbeaufsicht zum einen Genehmigungsbehörde und zugleich Überwachungs- und technische Fachbehörde. Sie ist beteiligt an immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und Verwaltungsverfahren mit umweltrelevanten Problemen.
Zu den Aufgabenfeldern gehören:
- Luftreinhaltung
- Lärmschutz
- Anlagensicherheit
- Elektrosmog
- Abwässer aus Industrie und Gewerbe
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Gewerbliche Abfallvermeidung und -entsorgung
- Schornsteinfegerwesen
Relevante Formulare finden Sie unten und unter dem Link "Gewerbeaufsicht Baden Württemberg - Formulare".
Hinweis zum Umgang mit asbesthaltigem Material:
Gemäß Anhang I Nr. 2.4.2 der Gefahrstoffverordnung und Nummer 3.2 der TRGS 519 sind Sie verpflichtet, die Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien der zuständigen Behörde spätestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Seite der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg (siehe unten).
Arbeitsschutz
Im Arbeitsschutz erteilen die Fachleute der Gewerbeaufsicht Erlaubnisse und Genehmigungen, sie überwachen die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, erlassen verpflichtende Bescheide und verhängen Sanktionen. In allen Verwaltungsverfahren nehmen sie Stellung zu arbeitsschutzrelevanten Themen.
Zu den Aufgabenfeldern gehören:
- Schutz bestimmter Personengruppen (z. B. Kinder und Jugendliche)
- Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Gefahrstoffe
- Überwachungsbedürftige Anlagen
- Gefahrgüter (Transporte)