Kinderbetreuung ist in Deutschland ab dem Alter von einem Jahr möglich. Bitte erkundigen Sie sich im Rathaus Ihres Wohnorts nach Kinderbetreuungsmöglichkeiten und lassen Ihr Kind ggf. auf die Warteliste einer oder mehrerer Kindertagesstätten setzen (bei Umzug bitte von der Liste streichen lassen). Auch die Betreuung durch eine geeignete Kindertagespflegeperson ist möglich. Maßnahmen der Kinderbetreuung bieten vielfältige Möglichkeiten der sprachlichen und sozialen Integration. Sie können zu einem schnelleren Erwerb der deutschen Sprache beitragen und die Kontaktaufnahme mit Mitmenschen sowie eine nachhaltige Integration sowohl der Kinder als auch der Eltern fördern.
Zutritt zum Landratsamt
Besuche im Landratsamt Heilbronn sind in den meisten Bereichen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausnahme sind die Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle, das Ausländeramt, die Bereiche Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Wohngeldstelle und die Waffenbehörde. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit diesen Bereichen.
Besuch der Kfz-Zulassungsstelle nur noch mit Terminbuchung möglich
Um Wartezeiten zu verkürzen, ist ein Besuch in der Zulassungsstelle des Landkreises Heilbronn nur noch per Terminbuchung vorab möglich. Tagesaktuell werden weitere Termine freigeschalten.
Hier können Sie einen Termin vereinbaren.