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Kindertagesbetreuung

Quelle: Adobe Stock

Die Kindertagesbetreuung leistet einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und dient zudem der Förderung und Entwicklung der Kinder. Je nach individueller Lebenssituation stehen verschiedene Betreuungsformen zur Verfügung. Der Fachdienst Kindertagesbetreuung berät Eltern, Einrichtungen, Kommunen und Träger bei der Entwicklung eines bedarfsgerechten Angebots in der Kinderbetreuung.

Im Bereich der Fachberatung von Kindertageseinrichtungen sind folgende Aufgaben gebündelt:

-  Beratung und Unterstützung von Kommunen bei der Entwicklung eines bedarfsgerechten Angebotes

-  Mitwirkung in Betriebserlaubnisverfahren

-  Unterstützung bei der Entwicklung von Qualitätsmerkmalen in Kindertageseinrichtungen, wie zum Beispiel

  • Beratung zur Konzeptions- und Organisationsentwicklung von Kindertageseinrichtungen;
  • Beratung über Verfahren der der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung;
  • Konfliktberatung für Träger, Leitung, Team und Eltern
  • Beratung zur Umsetzung spezifischer Bildungs- und Erziehungskonzepte;
  • Beratung zu Sprachförderung bzw. Sprachförderprogramme
  • Beratung zu inklusiven Bildungskonzepten

-  Beratung von Eltern

Ihre Ansprechperson (siehe rechts) berät Sie gern in diesen Fragen.

Kindertagespflege hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Realisierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Entlastung von Familien und zur Förderung der Kinder.

Die Kindertagespflege soll neben den Kindertageseinrichtungen ein verlässliches, qualifiziertes und flexibel auf die Bedürfnisse von Familien reagierendes Angebot der Kinderbetreuung sein.

Die Betreuung und Förderung von Kindern wird durch geeignete, selbständig tätige Tagespflegepersonen angeboten. Die Kindertagespflege kann in verschiedenen Betreuungsformen stattfinden: Im Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt der Erziehungsberechtigten (als KinderbetreuerIn) oder in anderen geeigneten Räumen.

Aufgaben des Fachdienstes Kindertagesbetreuung sind:

  • Gewinnung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen
  • Prüfung der Eignung und Erteilung der Erlaubnis nach § 43 SGB VIII
  • Beratung von Tagespflegepersonen
  • Beratung von Eltern
  • Vermittlung einer Tagespflegeperson
  • Vernetzung mit Freien Trägern und Institutionen
  • Erstberatung zum „Antrag auf Förderung nach § 23 SGB VIII“

Sie können Kontakt mit der zuständigen Ansprechperson (siehe rechts) aufnehmen, wenn Sie

  • Fragen zur Klärung der Betreuung für Ihr Kind im Rahmen der Kindertagespflege oder einer Kindertageseinrichtung haben,
  • Information und Beratung über den Ablauf der Kindertagespflege wünschen,
  • Fragen zur Vermittlung einer Tagespflegeperson oder
  • dem Betreuungsvertrag zwischen der Tagespflegeperson und den Eltern haben.

Bei Kindern unter drei Jahren können Eltern zwischen der Betreuung in einer Tageseinrichtung oder bei einer Tagespflegeperson wählen. Bei älteren Kindern ist die Betreuung in der  Kindertageseinrichtung vorrangig vor der Betreuung in der Kindertagespflege.

Wenn Sie Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung anmelden möchten, wenden Sie sich an die Gemeinde, den Träger der Kindertageseinrichtung oder direkt an die jeweilige Kindertageseinrichtung in Ihrer Kommune.

Möchten Sie Ihr Kind in Kindertagespflege betreuen lassen, wenden Sie sich an Ihre Ansprechperson beim Fachdienst Kindertagesbetreuung. Sie vermittelt geeignete Tagespflegepersonen. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Kindertagespflege – Informationen rund um die Kindertagesbetreuung“ (siehe Downloads).

Die wichtigsten Grundlagen rund um das Thema Kindertagespflege haben wir in unserer Broschüre „Kindertagespflege - Informationen rund um die Kindertagesbetreuung“ zusammengestellt. Darin sind auch konkrete Informationen für die selbständige Tätigkeit als Tagespflegeperson, wie zum Beispiel die rechtliche Situation, Unfallversicherung, Krankenversicherung und Rentenversicherung, enthalten.

Laut § 43 SGB VIII braucht jeder, der Kinder

  • außerhalb der Wohnung der Eltern (Erziehungsberechtigten)
  • während eines Teils des Tages
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich
  • gegen Entgelt
  • länger als drei Monate betreuen will

eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis wird vom Jugendamt auf Basis einer Eignungsfeststellung erteilt. Bei der Prüfung der Eignung sind die in § 43 Abs. 2 SGB VIII genannten Kriterien entscheidend. Die Tagespflegeperson ist verpflichtet, das Jugendamt (öffentlicher Träger der Jugendhilfe) über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die für die Betreuung des oder der Kinder bedeutsam sind. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet.

Weitere Informationen  finden Sie  in der Broschüre „Kindertagespflege -  Informationen rund um die Kindertagesbetreuung“ (siehe Downloads).

Wir kooperieren mit der Akademie für Kindertagespflege. Interessierte neue Tagespflegepersonen können dort einen EXI-Gründungs-Gutschein beantragen.

Herr Zinßer
Zimmer: 123
E-Mail: t.zinsser@landratsamt-heilbronn.de
07131 994-7352

Frau Karaosmanoglu
Zimmer: 122
E-Mail: s.karaosmanoglu@landratsamt-heilbronn.de
07131 994-7374

Antragsformulare auf Leistungen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege erhalten Sie hier.

Zuständiges Amt

Jugendamt Besondere Dienste

07131 994-406
07131 994-6995
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

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