Für Erlaubnisse nach § 34c Gewerbeordnung (Makler, Bauträger und Wohnimmobilienverwalter) ist seit dem 1. März 2019 die Industrie- und Handelskammer Heilbronn zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Alle noch offenen Antragsverfahren wurden zur weiteren Bearbeitung an die Industrie- und Handelskammer übergeben. Sollten noch antragsrelevante Unterlagen bei uns eingehen werden diese selbstverständlich weitergeleitet.