„Mit dem „Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)“ reichen Sie Ihre Anträge vollständig digital ein.
Das Virtuelle Bauamt ist eine End-to-End-Lösung: von der Antragsstellung, über die Beteiligung von Behörden, Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung sollen alle Verfahrensschritte digital erfolgen.
Über das Virtuelle Bauamt sind folgende baurechtlichen Anträge und Anzeigen digital möglich:
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
- Baugenehmigungsverfahren nach § 58 LBO
- Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO
- Kenntnisgabe eines Vorhabens nach § 51 LBO
- Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage nach § 51 Abs. 3 LBO
- Bauvoranfrage nach § 57 LBO
- Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
- Ausnahme von einer Veränderungssperre
- Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO
- Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO
- Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO
- Baubeginnsanzeige
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
Für die Nutzung von ViBa ist eine BundID für den Bauherrn und ein Unternehmenskonto für den Planverfasser erforderlich. Da ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, sollte eine 14-tägige Vorlaufzeit für die erste Antragstellung eingeplant werden.
Bitte beachten Sie bei der Einreichung von Unterlagen in digitaler Form folgende Formvorgaben.