Die Kehrseite des to-go-Verzehrs: Der Berg an vermeidbaren Einwegverpackungen, die nur minutenlang benutzt werden, steigt stetig. Die jährlich anfallenden Verpackungsabfälle erreichen Rekordwerte.
Die Novelle des Verpackungsgesetzes legt nun fest, dass ab 2023 Lieferdienste, Restaurants, Metzgereien und andere Take-Away-Anbieter verpflichtet werden, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Deshalb: Wer jetzt schon auf Mehrweg setzt, ist gut vorbereitet.