Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat das Jahresprogramm 2026 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben. Gefördert werden sowohl kommunale als auch private Investitionen. Interessierten wird empfohlen, sich bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde über die Frist zur Antragstellung zu informieren.
Das vor 30 Jahren erstmals aufgelegte Strukturförderprogramm ist das zentrale Förderinstrument in Baden-Württemberg, um den Ländlichen Raum zu stärken. Zuschüsse gibt es für Projekte in den Bereichen Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen. 2025 unterstützte das baden-württembergische Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) in 410 Gemeinden über 1000 Strukturmaßnahmen mit insgesamt 101,4 Millionen Euro.
Mehrere Förderschwerpunkte
Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird rund die Hälfte der im Jahresprogramm 2026 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Gefördert werden unter anderem die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, umfassende Modernisierungen und Verbesserungen des Wohnumfeldes
Zudem unterstützt das ELR Vorhaben im Rahmen einer innerörtlichen Gestaltung, die in Bezug auf Klimaschutz und Klimaresilienz einen modellhaften Beitrag leisten – etwa die Umsetzung von Hitzeplänen.
Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur noch dann förderfähig, wenn sie mit nachwachsenden Rohstoffen errichtet werden. Weiterhin kann der Förderzuschlag für ELR-Projekte, die überwiegend ressourcenschonende, CO2- bindende Baustoffe wie Holz einsetzen, beantragt werden.
Bei der Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung geht es beispielweise um Maßnahmen zum Erhalt von Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien, aber auch von Dienstleistungen im Gesundheitsbereich. Auch Dorfgaststätten können wie in den vergangenen Jahren als Ort für die Versorgung und als wichtiger gesellschaftlicher Treffpunkt für einen lebendigen Ortskern gefördert werden.
Im Bereich Arbeiten werden kleine und mittlere Betriebe unterstützt, die zur Stärkung der dezentralen Wirtschafts- und Siedlungsstruktur sowie zur Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze beitragen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störender Nutzungsmischungen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel.
Im Bereich Gemeinschaftseinrichtungen werden Modernisierungen und Anpassungen von Bestandsgebäuden wie Mehrzweckhallen oder Dorfgemeinschaftshäuser gefördert, wenn sie der Innen- und Ortskernentwicklung dienen. Rathäuser und Kindergärten können gefördert werden, wenn unter anderem das Bestandsgebäude genutzt wird oder die Barrierefreiheit hergestellt wird.
Weitere Auskünfte zu den Fördervoraussetzungen, zur Antragstellung und zur Einreichungsfrist der Anträge sind bei den Bürgermeisterämtern erhältlich, die Investitionsort sind. Antragsvordrucke und weitere Informationen können unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr abgerufen werden.