In den Umweltzonen dürfen grundsätzlich nur noch Fahrzeuge fahren, die mit einer entsprechenden Plakette gekennzeichnet sind. Für andere Fahrzeuge gilt ein Fahrverbot. Verstöße gegen diese Vorschrift werden mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamts geahndet.
Die Verkehrsbeschränkungen der Umweltzone gelten dauerhaft, das heißt, unabhängig davon, ob die aktuelle Luftbelastung sehr hoch ist oder nicht.
Im Landkreis Heilbronn ist lediglich der Kernort von Ilsfeld als Umweltzone ausgewiesen. Auch in der Stadt Heilbronn gibt es eine Umweltzone. In diese Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette einfahren.
Bestimmte Fahrzeuge dürfen nach der Kennzeichnungsverordnung generell ohne Plakette einfahren. Dies sind: Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, zwei – und dreirädrige Kraftfahrzeuge, Krankenwagen, Fahrzeuge der Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr und des Katastrophenschutzes, Fahrzeuge mit außergewöhnlich behinderten Personen und Oldtimer mit H – Kennzeichen.
Für alle anderen Fahrzeuge, die keine grüne Plakette erhalten, die Fahrt in die Umweltzone aber zur Wahrung wichtiger und unaufschiebbarer Einzelinteressen dringend notwendig ist, kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Umweltzone Ilsfeld
In Baden-Württemberg wurden zum 1. März 2008 die ersten Umweltzonen zur Reduzierung der hohen Feinstaubbelastung ausgewiesen.
Zuständiges Amt
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Verkehrsschauen
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