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Grundstücksverkehr

Das Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) regelt die Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken sowie den Landpachtverkehr. 

Genehmigungspflichtig sind Verkauf, Schenkung, Tausch oder Übergabe eines Grundstückes sowie Eintragung eines Nießbrauchrechts oder Erbbaurechts, sowie Hofübergaben und Erbauseinandersetzungen. 

Das Gesetz findet Anwendung bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken die mindestens ein Hektar groß sind sowie bei Grundstücken, auf denen sich die Hofstelle oder ein Wirtschaftsgebäude eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes befindet. Die Mindestgröße bei Grundstücken mit Weinbau oder Betrieben mit gartenbaulicher Erzeugung beträgt 0,5 Hektar.

Dabei ist zu beachten, dass öffentliche Wege oder Gräben die Flurstücks Einheiten nicht unterbrechen.

Nach dem notariellen Vertragsabschluss beantragt in der Regel der Notar beim Landwirtschaftsamt die Genehmigung des Vertrages nach §3 ASVG.

Nach den Bestimmungen (§7 ASVG) dürfen veräußerte Grundstücke u.a. nicht:

  • unwirtschaftlich verkleinert oder aufgeteilt werden oder mehrere zusammenhängende Grundstücke (räumlich oder wirtschaftlich) voneinander getrennt werden,

Grundstücksveräußerungen an Nichtlandwirte werden eingehend auf ihre agrarstrukturellen Auswirkungen geprüft. Bei betrieblich oder strukturell begründetem Kaufinteresse kann dies zur Versagung des Kaufvertrages führen.

Landpachtverkehr
Anzeigepflichtig sind Grundstücke (auch zusammenhängende) über zwei Hektar Mindestgröße oder sich auf der Fläche Hofstelle oder Wirtschaftsgebäude befinden.

Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke - Genehmigung zum Kauf oder Verkauf beantragen

Sie können über den Online-Antrag (sicherer Übertragungsweg auf Service BW) Dateien hochladen und dem Landwirtschaftsamt eine Nachricht zukommen lassen. Voraussetzung für alle Online-Anträge ist ein Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg, das Sie sich nach dem Start eines Antrags unkompliziert und kostenlos anlegen können.

Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke - Genehmigung zum Kauf oder Verkauf beantragen

Zuständiges Amt

Landwirtschaftsamt

07131 994-7341
07131 994-7369
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn