Der Landkreis Heilbronn unterhält fünf Erddeponien. Auf diesen darf nur unbelastetes Material (Bodenaushub mit den Zuordnungswerten Z 0, Z 1.1, Z 1.2 und DK 0) abgelagert werden.
Bitte beachten Sie:
- Erde mit den Zuordnungswerten Z 1.1, Z 1.2 oder DK 0 wird ausschließlich im Entsorgungszentrum Eberstadt angenommen.
- Erdaushub mit dem Zuordnungswert Z 0 wird in Eberstadt nicht angenommen.
- Dieses Material muss zu den anderen Deponien (Heuchelberg und Jagsthausen) transportiert werden.
Die Vermeidung und Verwertung von Erdmaterial hat Vorrang vor der Deponierung. Eine Anlieferungserklärung (siehe unten) ist ab einer Menge von 10 m3 Erde erforderlich.
Die Standorte der Erddeponien finden Sie in der untenstehenden Karte oder im Online-Abfallkalender.