Für die Umsetzung dieser Bestimmungen sorgen im Landkreis Heilbronn die Mitarbeiter des Sachgebiets Immissionsschutz und Gewerbeaufsicht des Landratsamtes Heilbronn. Diese Fachleute haben Einblick in die komplexen Technikbereiche und stehen auch Bürgerinnen und Bürgern mit Rat und Tat zur Seite.
Umweltschutz
Im Umweltschutz ist die Gewerbeaufsicht in erster Linie Überwachungs- und technische Fachbehörde. Sie ist beteiligt an immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und Verwaltungsverfahren mit umweltrelevanten Problemen.
Zu den Aufgabenfeldern gehören:
- Luftreinhaltung
- Lärmschutz
- Anlagensicherheit
- Elektrosmog
- Abwässer aus Industrie und Gewerbe
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Gewerbliche Abfallvermeidung und -entsorgung
- Schornsteinfegerwesen
Formulare finden Sie unten und unter dem Link "Gewerbeaufsicht Baden Württemberg - Formulare".
Hinweis zum Umgang mit asbesthaltigem Material:
Gemäß Anhang I Nr. 2.4.2 der Gefahrstoffverordnung und Nummer 3.2 der TRGS 519 sind Sie verpflichtet, die Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien der zuständigen Behörde spätestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen.