Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- Bei Verschrottung des Fahrzeuges zusätzlich Verwertungsnachweis
Seit Oktober 2017 müssen Sie bei jeder Abmeldung zusätzlich folgende Fragen beantworten:
- Soll das bisherige Kennzeichen reserviert werden?
- Welche Art von Reservierung soll erfolgen?
- Eine Reservierung zum Zwecke der Wiederzulassung desselben, abgemeldeten Fahrzeuges auf den bisherigen Halter (gesetzlich max. 12 Monate ab dem Abmeldedatum). Das Kennzeichen wird dann Fahrzeug bezogen reserviert und kann nicht für ein anderes Fahrzeug genutzt werden.
- Eine Reservierung für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges beim Landkreis Heilbronn. Die Reservierung erfolgt für 90 Tage ab dem Abmeldedatum. Bei der Zulassung des anderen Fahrzeuges mit diesem Kennzeichen fällt zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 10,20 € für das Wunschkennzeichen und 2,60 € für die Reservierung an.
- Es soll keine Reservierung erfolgen.
- Wird / wurde das Fahrzeug als Abfall entsorgt? Falls ja, sind entsprechende Nachweise (siehe oben) vorzulegen.
Zur Klärung dieser Fragen ist es hilfreich zu wissen, was mit dem bisherigen Fahrzeug passieren soll. Soll es verkauft oder verwertet werden, kommt eine Reservierung zum Zwecke der Wiederzulassung beispielsweise nicht in Frage.
Sollten Sie nicht persönlich zur Abmeldung des auf Sie zugelassenen Fahrzeuges kommen, ist dies kein Problem. Sie können der Person, die für Sie die Abmeldung bei der Zulassungsstelle beantragt, die Antworten auf die Fragen nennen und die beauftragte Person kann uns diese mündlich vor Ort bestätigen. Alternativ können Sie den Vordruck „Antrag auf Reservierung“ unter „Downloads“ ausfüllen und der beauftragten Person mitgeben.
Falls Sie eine Reservierung zum Zwecke der Wiederzulassung beantragen, erhalten Sie nach erfolgter Abmeldung eine entsprechende Reservierungsbestätigung.
Ohne die genannten Angaben ist ab sofort keine Reservierung mehr möglich!