Förderzusagen/Konditionen
In der Regel sind die meisten Förderprogramme an Koniditonen gebunden, die unbedingt eingehalten werden müssen, wenn Sie die Chance auf eine Förderzusage erhalten wollen. Es gibt jedoch keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung, d.h. eine Antragsstellung bedeutet keine Sicherheit auf eine Förderzusage! Die Konditionen der verschiedenen Förderinstitutionen unterscheiden sich oft von den gesetzlichen Vorgaben innerhalb der Energieeinsparverordnung oder anderen Gesetzen wie beispielweise dem Erneuerbare Wärmegesetz des Landes Baden-Württemberg (EWärmeG-BW).
Antragsstellung
Die Antragsstellung für die meisten Förderprogramme (besonders darlehensbasierte Programme) sind vor Maßnahmenbeginn bzw. Auftragsvergabe an die Institutionen zu stellen. Angebotseinholung, Planungsleistungen oder Energieberatungen zählen nicht zur Auftragsvergabe. Reichen Sie also vor der Auftragsvergabe den Förderantrag für Ihre Maßnahme ein. Grundsätzlich können Sie ein Tag nach der Einreichung Ihres Antrags mit der Auftragsvergabe und der Umsetzung beginnen - jedoch auf eigenes Risko, da es keine Sicherheit für eine Bewilligung gibt.
Tipp: Wenn Sie eine Förderung einplanen, dann warten Sie vor Beginn der Maßnahmen/Auftragsvergabe den Bewilligungsbescheid ab.
Kombination verschiedener Förderprogramme (Kummulierbarkeit)
Für eine Sanierungsprojekt können generell mehrer verschiedene Förderprogramme in Anspruch genommen werden. Es muss jedoch vorher gewährleistet sein, dass die einzelnen Förderkonditionen dies erlauben. Das Nutzen mehrere Förderprogramme für eine Kostengruppe ist selbstverständlich untersagt.