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Ausfuhrkennzeichen

Ein Ausfuhrkennzeichen dient zum Überführen eines Fahrzeugs über die deutsche Landesgrenze ins Ausland.

Ab dem 1. Januar 2020 werden Ausfuhrkennzeichen nur noch an Personen mit Wohnsitz im Landkreis Heilbronn vergeben. Personen die einen Wohnsitz im Ausland haben, benötigen einen Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz im Landkreis Heilbronn. Sollte der Wohnsitz des Empfangsbevollmächtigten in einem anderen Zulassungsbezirk liegen, ist die dortige Behörde zuständig.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Internationale Haftpflichtversicherung für Ausfuhrkennzeichen
  • Vollmacht bei Antragstellung für Dritte. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen. (Die Unterschrift muss überprüfbar sein)
  • SEPA-Mandat (früher Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer vom Halter und Zahler im Original unterschrieben.
  • Bescheinigung der Hauptuntersuchung (HU) für Fahrzeuge, die älter als drei Jahre sind (für die gesamte Laufzeit der Ausfuhrzulassung).
  • Bei Fahrzeugen, für die eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, der entsprechende Nachweis für die gesamte Laufzeit der Ausfuhrzulassung.
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass des Halters. Bei Zulassung auf Gewerbebetriebe zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister).

Besonderheiten:

Das Fahrzeug muss bei der Zulassung vorgeführt werden.