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Baulandumlegung

Hartäcker
Quelle: Landratsamt Heilbronn

Das Vermessungsamt führt neben den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren ebenfalls Baulandumlegungen nach § 45 ff. Baugesetzbuch (BauGB) zur Erschließung oder Neugestaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken auch als Umlegungsstelle durch. 

Sowohl für die Außen- als auch für die Innenentwicklung von Kommunen sind die Baulandumlegung und auch die vereinfachte Umlegung bewährte Verfahren. Sanierungsumlegungen, in denen eine Kommune eine Verbesserung der baulichen Verhältnisse und/oder eine Erneuerung des Stadtbildes schaffen will, gehören ebenfalls zu den vom Vermessungsamt ausgeübten Tätigkeiten. 

Das Vermessungsamt arbeitet regelmäßig mit Gemeinden im Landkreis zusammen und hat an Bodenordnungen mit unterschiedlichen Anforderungen entweder in der Funktion als vermessungstechnischer Sachverständiger oder als Umlegungsstelle nach § 46 Abs. 4 BauGB mitgewirkt.

Zuständiges Amt

Vermessungsamt

07131 994-7434
07131 994-7091
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

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