Zuschüsse gibt es beispielsweise für kulturelle und sportliche Freizeitaktivitäten, Mittagessen in Hort, Kitas oder Schulen. Leistungen werden ebenfalls gewährt für Klassenfahrten, Schülerbeförderung (sofern Kosten nicht durch den Landkreis Heilbronn gedeckt werden) und Lernförderung. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Familien, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, wenden sich für Leistungen aus dem Bildungspaket an das Jobcenter Landkreis Heilbronn, Rosenbergstr. 59 in Heilbronn, Tel. 07131 3951-260.
Wer Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommt, findet seine Ansprechpartner im Sozial- und Versorgungsamt des Landratsamtes Heilbronn.