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02.09.2024 Blauzungenkrankheit erreicht Landkreis Heilbronn

Virus bei 5 Schafen festgestellt – Impfung unerlässlich
Ein Schaf, der eine Impfung gegen die Blauzungenkrankheit erhält
Quelle: S.Leitenberger/AdobeStock

In zwei Schafbeständen im Landkreis Heilbronn wurde am Montag, 2. September 2024, die Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (BTV-3) amtlich festgestellt. Die betroffenen Betriebe stehen nun unter behördlicher Beobachtung und werden veterinärmedizinisch betreut. Die Blauzungenkrankheit stellt keine Gefahr für den Menschen dar. 

Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die ausschließlich Wiederkäuer wie, Schafe, Rinder und Ziegen befallen kann. Sie wird durch das Blauzungenvirus (BTV) verursacht und über Mücken der Gattung Culicoides übertragen. Für Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr. Fleisch- und Milchprodukte von Wiederkäuern können bedenkenlos verzehrt werden.

Auswirkungen auf viehhaltende Betriebe 
Bereits seit dem 8. August 2024 gilt Baden-Württemberg nicht mehr als „frei vom Virus der Blauzungenkrankheit“, nachdem das BTV-3-Virus in einem Betrieb im Rems-Murr-Kreis nachgewiesen wurde. Dies bedeutet, dass das gesamte Land Baden-Württemberg zum BTV-Sperrgebiet (Restriktionsgebiet) für Rinder, Schafe, Ziegen und gehaltene Wildwiederkäuer erklärt wurde. Seit dem Verlust des Blauzungen-Freiheitsstatus herrschen strenge Verbringungsregeln für empfängliche Tiere aus Restriktionsgebieten in BTV-freie Gebiete. 

Das Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und gehaltenen Wildwiederkäuern in BTV-freie Gebiete ist ohne Impfung nicht möglich. 

Innerhalb Baden-Württembergs, und auch in andere nicht-BTV-freie Gebiete, ist ein Transport ohne vorherige Impfung oder Laboruntersuchung möglich, sofern die Tiere beim Verbringen keine Symptome der Blauzungenkrankheit aufweisen.

Symptome und Krankheitsverlauf bei Tieren
Infizierte Tiere können folgende schwere Symptome aufweisen: Fieber, Schwellungen Entzündungen, Blutungen in den Schleimhäuten, Blauverfärbung der Zunge, Speichelfluss, Nasenausfluss, Lahmheit, Appetitlosigkeit und Gewichtsverlust. Langfristig kann es zu Wachstumsstörungen, geschwächtem Immunsystem und Fortpflanzungsproblemen kommen. In schweren Fällen führt die Krankheit zum Tod, insbesondere bei Schafen.

Impfungen als Schutzmaßnahme unerlässlich
Die einzige effektive Schutzmaßnahme gegen die Blauzungenkrankheit ist die Impfung der Wiederkäuer. Da verschiedene Serotypen des Virus existieren, schützen vorhandene Impfstoffe nur gegen bestimmte Serotypen. Für die in Deutschland aufgetretenen Serotypen 4 und 8 existieren zugelassene Impfstoffe, die jedoch gegen den im Herbst 2023 aufgetretenen Serotyp 3 keinen Impfschutz bieten. Erst seit Juni stehen drei serotypspezifische BTV-3-Impfstoffe zur Verfügung. 

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Heilbronn rät allen Haltern von Wiederkäuern, ihre Tiere gegen die Serotypen BTV-3, -4, und -8 impfen zu lassen. Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg und das Land Baden-Württemberg unterstützen die Impfung durch einen Impfzuschuss.

Meldungen von Verdachtsfällen und nähere Informationen
Tiere, die Symptome der Blauzungenkrankheit aufweisen, sind umgehend dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz zu melden. Das Amt ist telefonisch unter 07131 994-607 oder per E-Mail an veterinaeramt@landratsamt-heilbronn.de zu erreichen. 

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit sind auf der Homepage des Landratsamts Heilbronn unter www.landkreis-heilbronn.de/blauzungenkrankheit und auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/ zu finden.