Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWäemeG) ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg. Es verpflichtet seit dem 1. Januar 2010 Eigentümer bestehender Wohngebäude, erneuerbare Energien einzusetzen, sobald sie ihre Heizungsanlage austauschen. Seit dem 1. Juli 2015 ist das neue EWärmeG 2015 in Kraft. Der Pflichtanteil an erneuerbaren Energien bei der Erneuerung Ihrer Heizungsanlage beträgt nun 15 Prozent. Außerdem gilt das EWärmeG ab 1. Juli 2015 auch für Nichtwohngebäude.
Nach dem Austausch der Heizungsanlage müssen Sie gegenüber der unteren Baurechtsbehörde nachweisen, wie Sie die Anforderungen des EWärmeG erfüllt haben.
Hier finden Sie Nachweise (Anträge) und Informationsmaterialien
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