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EWärmeG2015 Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWäemeG) ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg. Es verpflichtet seit dem 1. Januar 2010 Eigentümer bestehender Wohngebäude, erneuerbare Energien einzusetzen, sobald sie ihre Heizungsanlage austauschen. Seit dem 1. Juli 2015 ist das neue EWärmeG 2015 in Kraft. Der Pflichtanteil an erneuerbaren Energien bei der Erneuerung Ihrer Heizungsanlage beträgt nun 15 Prozent. Außerdem gilt das EWärmeG ab 1. Juli 2015 auch für Nichtwohngebäude.

Nach dem Austausch der Heizungsanlage müssen Sie gegenüber der unteren Baurechtsbehörde nachweisen, wie Sie die Anforderungen des EWärmeG erfüllt haben.

Hier finden Sie Nachweise (Anträge) und Informationsmaterialien

Antworten zum EWärmeG sowie Tipps zum Erreichen der 15% Erneuerbare Energien erhalten Sie kostenfrei von unserem Energieberaternetzwerk. Hier gehts zur Terminvereinbarung

  • Einsatz erneuerbarer Energien: Solarthermie, Holzzentralheizung, Wärmepumpe, Einzelraumfeuerung
  • Bauliche Wärmeschutz (Dämmung): Dach/oberste Geschossdecke, Außenwände, Kellerdecke oder gesamte Gebäudehülle (H'T)
  • Sonstige Ersatzmaßnahmen: Kraft-Wärme-Kopplung, Anschluss an ein Wärmenetz und Photovoltaikanlag
  • Sanierungsfahrplan

Der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg ist in erster Linie ein Berartungsinstrument für Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung wird von einem Berater eine Analyse des Ist-Zustandes durchgeführt. Danach werden verschiedene Weg einer Sanierung aufgezeigt.

Sanierungsfahrplan als Erfüllungsoption des EWärmeG 2015

Der Sanierungsfahplan kann zur Erfüllung der 15% Erneuerbarer Energien beim Austausch der zentralen Heizungsanlage verwendet werden. Er wird bei Wohngebäuden als eine Teilerfüllungsoption mit fünf Prozent angerechnet. Dadurch reduzieren sich weitere Maßnahmen auf 10 Prozent, um die Nutzungspflicht zu erfüllen.(Bsp: Einsatz von 10% Bioöl)

Bei Nichtwohngebäuden bietet der Sanierungsfahrplan eine Möglichkeit, um die Nutzungspflicht des EWärmeG vollständig zu erfüllen. Der Bericht muss jedoch zusätzlich die Themen Lüftung, Kühlung, Klimatisierung und Beleuchtung umfassen.

Materialien:

Homepage Sanierungsfahrplan

Musterbericht Sanierungsfahrplan

Vortrag zum Sanierungsfahrplan

Zuständiges Amt

Bauen und Umwelt

07131 994-308
07131 4054790 oder 40547
Dienststelle: Kaiserstr. 1 (Postanschrift: Lerchenstr. 40)
74072 Heilbronn