Eigene Zuständigkeiten haben:
- Eppingen (mit Gemmingen und Ittlingen)
- Bad Rappenau (mit Siegelsbach und Kirchardt)
- Bad Friedrichshall (mit Oedheim und Offenau)
- Neckarsulm, Lauffen, Weinsberg und Ilsfeld
Denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Wer Maßnahmen an einem Kulturdenkmal durchführen möchte, muss eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung beantragen. Wenn gleichzeitig eine Baugenehmigung erforderlich ist, genügt der Antrag auf Baugenehmigung, dem eine Maßnahmenbeschreibung beigefügt ist.
Bescheinigungen
Auf Antrag werden auch Bescheinigungen nach §§ 7 i, 10 f, 11 b EStG ausgestellt. Damit können Aufwendungen, die zur Erhaltung eines Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, beim Finanzamt geltend gemacht werden.