Das Landratsamt ist als untere Jagdbehörde tätig und bearbeitet alle jagdrechtlichen Angelegenheiten in den 46 Städten und Gemeinden des Landkreises Heilbronn. Die untere Jagdbehörde vollzieht jagdrechtliche Vorschriften und kontrolliert deren Einhaltung. Die jagdrechtlichen Vorschriften bestehen unter anderem aus dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) sowie dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG).
Zu den Aufgaben der unteren Jagdbehörde zählt insbesondere die Ausstellung und Einziehung von Jagdscheinen, das Prüfen von Jagdpachtverträgen, die Anerkennung von Wildtierschützern sowie die Beantwortung von jeglichen Fragestellungen rund um die Jagd.