Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWäemeG) ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg. Es verpflichtet beim Austausch oder nachträglichen Einbau einer zentralen Heizanlage, mindestens 15 % des jährlichen Wärmebedarf mit erneuerbaren Energien zu decken oder entsprechende Ersatzmaßnahmen zu ergreifen.
Nach dem Austausch der Heizungsanlage müssen Sie gegenüber der unteren Baurechtsbehörde nachweisen, wie Sie die Anforderungen des EWärmeG erfüllt haben.
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