Logo Landkreis-Heilbronn

Europawahl 2024

Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger der aktuell 27 Mitgliedsstatten der Europäischen Union die über 700 Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP). Zuletzt war dies am 26. Mai 2019 der Fall. Dieses Jahr findet die Europawahl in Deutschland am 9. Juni 2024 statt.

Das Europäische Parlament ist die einzige direkt gewählte transnationale Versammlung der Welt. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments vertreten die Interessen der EU-Bürgerinnen und -Bürger auf europäischer Ebene.

Die Abgeordneten haben gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten die Aufgabe, neue Gesetze zu gestalten und zu beschließen. Diese Gesetze betreffen sämtliche Bereiche des Lebens in der Europäischen Union, von der Unterstützung der Wirtschaft und dem Kampf gegen die Armut bis hin zum Klimawandel und Sicherheit oder Europas Platz in der Welt. 

Es stehen also wichtige politische, wirtschaftliche und soziale Themen im Mittelpunkt der Arbeit und die Abgeordneten setzen sich für die Werte der Europäischen Union ein. Dazu gehören unter anderem die Achtung der Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit.

Das Parlament genehmigt außerdem den EU-Haushalt und prüft die Verwendung der Mittel. Außerdem wählt es den Präsidenten und die Mitglieder der Europäischen Kommission, die dem Parlament Rechenschaft ablegen muss.

Die Durchführung der Wahl ist jedem Land selbst überlassen, aber es gibt einige gemeinsame Grundsätze, die angewendet werden müssen.

  • Die Wahl muss innerhalb eines Zeitraums von vier Tagen von Donnerstag bis Sonntag stattfinden.
  • Die Anzahl der Abgeordneten einer politischen Partei im Europäischen Parlament ist proportional zur Anzahl der Stimmen, die sie erhält.
  • EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in einem anderen EU-Land wohnen, können dort wählen und sich zur Wahl stellen.
  • Jede Bürgerin und jeder Bürger darf nur einmal wählen.

Im Juni 2024 werden insgesamt 720 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt, 15 mehr als bei der letzten Wahl.

In der Regel wird die Zahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments vor jeder Wahl festgelegt. Die Gesamtzahl darf 750 plus den Präsidenten nicht überschreiten.

Deutschland wählt bei dieser Europawahl 96 der 720 Abgeordneten.

Zum ersten Mal dürfen bei dieser Wahl Menschen ab 16 Jahren wählen. Darüber hinaus dürfen alle Menschen wählen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, 
  • Wohnsitz in Deutschland
  • im Wählerverzeichnis des Wohnortes eingetragen 

Auch Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Staaten können in Deutschland wählen. Sie müssen sich ins Wählerverzeichnis ihres Wohnorts eintragen lassen. Deutsche, die im Ausland wohnen, dürfen an der EU-Wahl teilnehmen. Hierfür gibt es viele unterschiedliche Regeln, die beachtet werden müssen.

Da jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger nur einmal wählen darf, müssen sie sich entscheiden, ob sie im Herkunftsland oder in Deutschland wählen wollen.

Ausführliche Informationen zum Ablauf der Wahl, zum Wahlvorgang im Wahllokal oder zur Briefwahl finden Sie auf den Internetseiten der Bundeszentrale für Politische Bildung. Den Link finden Sie im unteren Teil der Webseite.

Die Wahlergebnisse für den Landkreis werden am Abend des 9. Junis auf unserer Webseite in Echtzeit veröffentlicht.

Die Ergebnisse für die gesamte Europawahl finden Sie am Wahlabend hier.