Wählt der Arbeitgeber dieses Verfahren, steuert die zuständige Ausländerbehörde innerhalb bestimmter Fristen das Verfahren anhand folgender Schritte:
- Beratung des Arbeitgebers zum berechtigten Personenkreis
- Prüfung der ausländerrechtlichen Voraussetzungen
- Betreibung des Anerkennungsverfahrens der beruflichen Qualifikation
- Einholung der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
- Erteilung der Vorabzustimmung zur Visumerteilung
Weitere Informationen im Merkblatt unter Downloads.