Zum 1. Juli 2016 hat das Bundesumweltministerium die Förderung ausgeweitet. Die Erweiterung bietet nun noch mehr Handlungsmöglichkeiten. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus können erstmalig Zuschüsse für Klimaschutzinvestitionen beantragen.
- Kommunale Unternehmen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung sind jetzt für alle investiven Klimaschutzmaßnahmen antragsberechtigt.
- Green IT: Neue Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Rechenzentren.
- Förderung für den Austausch von Elektrogeräten in Schul- und Lehrküchen sowie Kitas.
- Zuschüsse für projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen bei allen investiven Maßnahmen.
Weitere Informationen:
Im Auftrag des BMUB steht das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) den Kommunen mit einer Hotline unter der Rufnummer 030 39001-170 als Ansprechpartner zur Verfügung (www.klimaschutz.de/kommunen).