Logo Landkreis-Heilbronn

Führerschein mit 17 - Begleitetes Fahren

-Antragstellung jetzt online möglich!

Voraussetzungen
Sie begründen Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Heilbronn. Falls Sie im Stadtkreis Heilbronn wohnhaft sind, ist die Führerscheinstelle der Stadt Heilbronn für Sie zuständig. Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 Jahren gestellt werden.

Voraussetzungen für die Begleitperson

  • Mindestens 30 Jahre alt 
  • Seit mindestens fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, EU-/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung darf nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen sein

Antragstellung

Über folgenden Link können Sie den BF 17 Antrag jetzt online stellen.
BF 17 online beantragen

Notwendige Unterlagen

  • Aktivierte Online-Ausweisfunktion des Personalausweises bzw. Aufenthaltstitel und PIN mit Kartenlesegerät oder NFC-fähigem Smartphone (Aktivierung kann auch während der Beantragung vorgenommen werden.)
  • Bilddatei oder Smartphone zur Aufnahme des biometrischen Lichtbilds
  • Angabe der Fahrschule 
  • Nachweis über Erste Hilfe Schulung (9 UE)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)

Hinweise

Sobald Ihr Antrag und die Angaben zu den Begleitpersonen auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft wurden, lassen wir Sie zur Prüfung zu und informieren Sie darüber. 

Der Prüfauftrag ist ein Jahr nach Erteilung gültig und kann einmalig vor Ablauf auf Antrag per E-Mail gebührenpflichtig um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern die Theorieprüfung noch nicht bestanden wurde. Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung erfolgreich abgelegt werden, ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. In diesem Fall ist ein neuer Antrag zu stellen. 

Wenn Sie nur die Klasse B beantragt haben, erhalten Sie nach bestandener Prüfung die rosa Prüfbescheinigung vom Prüfer. 

Sie sind berechtigt bis zu drei Monate nach Ihrem 18. Geburtstag mit der rosa Prüfbescheinigung am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Der Kartenführerschein wird Ihnen i. d. R. mit Vollendung Ihres 18. Lebensjahres erteilt und anschließend postalisch zugeschickt. Sollten Sie den Führerschein vier Wochen nach Ihrem 18. Geburtstag noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Führerscheinstelle. 

Wenn Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis sind (z. B. Klasse AM) oder mehrere Klasse beantragt haben, ist nach Vollendung des 18. Lebensjahres ein Tausch der Führerscheine vorzunehmen. Hierzu werden Sie postalisch aufgefordert. Sollten Sie vier Wochen nach Ihrem 18. Lebensjahr keine schriftliche Aufforderung erhalten haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Antrag online zu stellen, erhalten Sie den Papierantrag bei Ihrer Fahrschule oder dem Rathaus. Sie können den Antrag gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen bei Ihrem Rathaus vorlegen oder uns postalisch zukommen lassen.