Voraussetzungen für die Bewerber:
- Hauptwohnsitz im Landkreis Heilbronn. Wenn Sie in der Stadt Heilbronn wohnen, ist die Führerscheinstelle der Stadt Heilbronn für Sie zuständig (siehe Link unten).
- Sie sind mindestens 16 1/2 Jahre alt
- Sie müssen mindestens eine Begleitperson benennen.
Voraussetzungen für die Begleitperson:
Die begleitende Person
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben.
- muss seit mindestens fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, EU-/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein.
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.
Antragstellung:
Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule. Dieser muss persönlich mit den unten genannten Unterlagen bei dem zuständigen Bürgermeisteramt oder der Führerscheinstelle abgegeben werden.
Zeitpunkt der Antragsstellung:
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters gestellt werden. Für Fahranfänger bietet es sich an, den Antrag auf Ersterteilung direkt zum Start der Fahrschulausbildung zu stellen.
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Gültigen Personalausweis bzw. Pass
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm; weitere Informationen siehe Link unten)
- Sehtestbescheinigung im Original (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe im Original
- Angabe der Fahrschule
- Formblätter für die Begleitpersonen
Bitte lesen Sie das Formblatt genau durch und bringen Sie die Unterlagen der Begleitpersonen (Kopien der Vorder- und Rückseiten der Führerscheine) zur Antragstellung mit.