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Führerschein mit 17 - Begleitetes Fahren

Voraussetzungen zur Antragstellung

  • Hauptwohnsitz im Landkreis Heilbronn. Wenn Sie in der Stadt Heilbronn wohnen, ist die Führerscheinstelle der Stadt Heilbronn für Sie zuständig.
  • Sie sind mindestens 16 1/2 Jahre alt
  • Sie können mindestens eine Begleitperson benennen.

Voraussetzungen für die Begleitperson

  • Mindestens 30 Jahre alt 
  • Seit mindestens fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, EU-/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung darf nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen sein

Antragstellung

Sie erhalten den Antrag bei Ihrer Fahrschule. Bitte legen Sie den Antrag sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen anschließend bei Ihrem Rathaus vor. 
Alternativ können Sie uns die vollständigen Unterlagen auch direkt per Post zukommen lassen. In diesem Fall genügt eine Kopie Ihres Personalausweises.

Folgende Unterlagen sind erforderlich

  • Gültiger Personalausweis / Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Sehtestbescheinigung im Original (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis Erste Hilfe Schulung im Original
  • Angabe der Fahrschule
  • Formblätter für die Begleitpersonen (inkl. Kopie Vorder- und Rückseite Führerschein)

Weitere Informationen

Wir bearbeiten Ihren Antrag und überprüfen die Begleitpersonen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erteilen wir den Prüfauftrag an die zuständige Prüfstelle und informieren parallel Ihre Fahrschule. Wenn Sie nur die Klasse B beantragt haben, erhalten Sie nach bestandener Prüfung und Erreichen des Mindestalters die Prüfbescheinigung vom Prüfer. Diese berechtigt Sie zum Führen eine Kraftfahrzeuges der Klasse B.

Sie sind berechtigt bis zu drei Monate nach Ihrem 18. Geburtstag mit der rosa Prüfbescheinigung am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.

Der Kartenführerschein wird Ihnen i. d. R. mit Vollendung Ihres 18. Lebensjahres erteilt und anschließend postalisch zugeschickt. Sollten Sie den Führerschein vier Wochen nach Ihrem 18. Geburtstag noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Führerscheinstelle. 

Wenn Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis sind oder mehrere Klasse beantragt haben, ist nach Vollendung des 18. Lebensjahres ein Tausch der Führerscheine vorzunehmen. Hierzu werden Sie postalisch aufgefordert. Entweder Sie buchen sich daraufhin einen Termin für die persönliche Aushändigung oder Sie übersenden uns den alten Führerschein postalisch zu, sodass Sie den neuen Führerschein ebenso über den Postweg erhalten. Sollten Sie zwei Wochen nach Ihrem 18. Lebensjahr keine schriftliche Aufforderung erhalten haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns.