Voraussetzungen für die Bewerber:
- Hauptwohnsitz im Landkreis Heilbronn. Wenn Sie in der Stadt Heilbronn wohnen, ist die Führerscheinstelle der Stadt Heilbronn für Sie zuständig (siehe Link unten).
- Sie sind mindestens 16 1/2 Jahre alt
- Sie müssen mindestens eine Begleitperson benennen.
Voraussetzungen für die Begleitperson:
Die begleitende Person
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben.
- muss seit mindestens fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, EU-/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein.
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.
Antragstellung:
Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule. Dieser muss persönlich mit den unten genannten Unterlagen bei dem zuständigen Bürgermeisteramt oder der Führerscheinstelle abgegeben werden.
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Gültigen Personalausweis bzw. Pass
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm; weitere Informationen siehe Link unten)
- Sehtestbescheinigung im Original (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe im Original
- Angabe der Fahrschule
- Formblätter für die Begleitpersonen
Bitte lesen Sie das Formblatt genau durch und bringen Sie die Unterlagen der Begleitpersonen (Kopien der Vorder- und Rückseiten der Führerscheine) zur Antragstellung mit.