Ab 1. Oktober 2017 können Halter von historischen Fahrzeugen für ihr Fahrzeug mit „H“-Zulassung zusätzlich eine Zulassung für einen Saisonzeitraum bekommen. Diese Änderung ist gebührenpflichtig.
H+Saison
Sie haben bisher eine Standardkennzeichengröße (einzeilig, 52x11 cm, HN + zwei Buchstaben + drei Ziffern + Merkmal H)?
Dann müssen Sie Ihr Fahrzeug umkennzeichnen, da für das zusätzliche Saisonkennzeichen kein Platz mehr ist. Hier ist nur die Kombination HN + zwei Buchstaben + zwei Zahlen möglich.
An Ihr Fahrzeug passt vorne und hinten ein zweizeiliges Kennzeichenschild (34x20 cm) und Sie haben derzeit eine Kombination mit HN + zwei Buchstaben + drei Ziffern + Merkmal H?
Dann können Sie die neuen Kennzeichenschilder mit der bisherigen Kennzeichenkombination und dem zusätzlichen Merkmal Saison prägen lassen.
Sie haben kleinere Kennzeichenschilder als einzeilig 52x11 cm bzw. zweizeilig 34x20 cm?
Dann muss das Fahrzeug in den meisten Fällen vor Ort beim Landratsamt Heilbronn begutachtet werden. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin mit uns. Telefonisch unter 07131 994-559 oder per Mail unter kfz-zulassung@landratsamt-heilbronn.de. Wenn Sie uns in Ihrer Mail Ihre Telefonnummer nennen, rufen wir Sie zur Terminvereinbarung gerne zurück.
Wann kann auf eine Begutachtung eventuell verzichtet werden?
Wenn Sie uns detaillierte Bilder Ihres Fahrzeuges schicken. Hierfür legen Sie bitte einen Meterstab gut sichtbar an die Kennzeichen-anbringungsstelle.
Bitte beachten Sie dabei:
- Die Höhe und die Breite der Anbringungsstelle bzw. der Platz zwischen der Kennzeichenbeleuchtung müssen gut lesbar/ erkennbar sein.
- Die Maße müssen die ganze Anbringungsstelle wiedergeben.
- Es muss ersichtlich sein, wo die Kennzeichenbeleuchtung angebracht ist.
- Außerdem benötigen wir Bilder mit der Gesamtansicht des Fahrzeuges von vorne und hinten.
Alle Bilder senden Sie bitte per E-Mail unter dem Betreff “H+Saison Vorprüfung“ mit den Angaben zu Ihrem bisherigen Kennzeichen und der bisher zugeteilten Kennzeichengröße an kfz-zulassung@landratsamt-heilbronn.de. Sollte Ihr Fahrzeug trotzdem begutachtet werden müssen, erhalten Sie von uns eine Rückmeldung.
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- eine eVB-Nummer für Saisonkennzeichen
- beide Kennzeichenschilder
- ein Nachweis über eine gültige HU
- Oldtimer-Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), sofern noch keine H-Zulassung vorliegt